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Teilnahme des BR an Dienstbesprechungen

K
Katuhja
Feb 2024 bearbeitet

Darf der Br einfach ohne Ankündigen an allen Teramsitzungen (Betreuungskräfte, Pflege, Alltagsbegleiter, Reinigung) mit allem BR-Mitgliedern teilnehmen? Gibt es hierzu ein Gesetz, dass es dem BR ermöglicht? GUND hat der Arbeitgeber das Recht die Teilnahme zu untersagen?

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Community-Antworten (6)

R
rtjum

02.02.2024 um 10:40 Uhr

ich sehe da kein grundsätzliches Teilnahmerecht.

T
Tagträumer_5

02.02.2024 um 11:08 Uhr

Selbstverständlich kann der AG die Teilnahme untersagen!

OH
Olav HB

02.02.2024 um 12:24 Uhr

Der Anspruch auf Teilnahme an Dienstbesprechungen lässt sich, so jedenfalls ein Teil der Juristen in Kommentare, aus §§80 und 87 BetrVG ableiten.

Die Begründung ist, etwas verkürzt, dass der BR bei der Organisation der Dienstbesprechungen in der Mitbestimmung ist. Es betrifft ja die Ordnung im Betrieb. So redet der BR dann mit über Termine und Häufigkeit, Themen und Inhalte, Verfahren und Form der DB.

Der AG kann also den BR die Teilnahme an eine DB nicht untersagen.

M
mamagarn

02.02.2024 um 12:39 Uhr

@Olav HB Kannst du mal präzisieren, wo du das gelesen hast?

Der BR hat kein Teilnahmerecht an Dienstbesprechungen – nur ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG bei freiwilligen Dienstbesprechungen außerhalb von Arbeitszeit und Betrieb (BAG 21. 12. 82, 11. 11. 86)

Eine Mitbestimmung zu Besprechungen innerhalb der Arbeitszeit und dem Betrieb in Sachen Termine und Häufigkeit, Themen und Inhalte, Verfahren und Form der DB gibt es nicht.

Was individuelle MA betrifft regeln §§ 81 (4), 82 (2) und 83 (1) BetrVG weiteres.

Was @Katuhja meint ist die normale inhaltliche Teilnahme an Besprechungen, entweder als einzelne BR-Mitglieder oder als ganzes Gremium – also mithören und mitreden. Ganz klar kann der AG solch eine Teilnahme untersagen, vorausgesetzt einzelne BR-Mitglieder haben in ihrer MA-Rolle nicht üblicherweise ein Teilnahmerecht. So weit geht die Kontrollfunktion des BR aber nicht. Der BR kann nur teilnehmen, wenn der AG das ausdrücklich so wünscht.

OH
Olav HB

02.02.2024 um 13:44 Uhr

@mamagarn

In wesentlichen begründe ich meine Einschätzung auf folgenden Beitrag

https://www.juraforum.de/lexikon/dienstbesprechung

Ich weiß, dass es Betriebe gibt, die um die Teilnahme des BRs/PVs zu verhindern, keine "Dienstbesprechungen" mehr durchführen, sondern dies anders nennen. Würde man nicht machen, wenn es nicht Rechtsanwälte im Hintergrund gben würde, die auf das Recht der Teilnahme an DBs hingewiesen haben. Eine kurze Recherche in der Datenbank vom BAG hat jedoch keine aktuellere Rechtprechung dazu gegeben.

M
mamagarn

02.02.2024 um 14:10 Uhr

@Olav HB Danke, aber aus https://www.juraforum.de/lexikon/dienstbesprechung bzw. den genannten §§ des BetrVG ergibt sich eben kein Teilnahmerecht des BR. Ich mein', ich würde mich freuen wäre es so, aber wenn dann lässt sich nur die organisatorische Gestaltung im Vorfeld als MBR ableiten. Aber eben nicht wie OP geschrieben hat „ohne Ankündigen an allen Teamsitzungen mit allen BR-Mitgliedern teilnehmen“.

Den Artikel bei Juraforum würde ich vorsichtig genießen. Dort steht: „Darüber hinaus hat der Betriebsrat gemäß § 77 Abs. 1 BetrVG das Recht, an Dienstbesprechungen teilzunehmen und zu allen Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, Stellung zunehmen.“

In § 77 (1) ist davon aber an keiner Stelle die Rede. Dort steht: „Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.“

Auch im Kommentar (Peter Berg) wird nicht drauf eingegangen. Auch ruft der Betriebsrat keine Dienstbesprechung ein, das ist eine falsche Aussage. Und im Vorliegenden Fall wäre die Teilnahme des BR eben genau ein einseitiges Handeln des BR und einen Eingriff in die Leitung des Betriebs. Dieses Recht steht dem BR eben nicht zu (nochmal: ich würde begrüßen, wenn dem doch so wäre).

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