Erstellt am 31.01.2024 um 13:43 Uhr von moreno
Hier sagt der Däubler....Freigestellt werden können nur BR Mitglieder nicht sonstige AN. Das gilt auch für Ersatzmitglieder.....sofern sie nicht......für ein längere Zeit ausgefallenes BRM nachgerückt sind. Also kann das Ersatzmitglied auch für diese Zeit eine Freistellung nach §38 bekommen.
Was ich nicht verstehe, dass man eine Freistellung so zerpflückt! Macht doch keinen Sinn für einzelne Tage kann man sich doch immer über den 37er abmelden!
Erstellt am 31.01.2024 um 14:02 Uhr von Olav HB
@Moreno:
Es kann taktische Gründe haben einzelne BR-Mitglieder teilfreistellungen nach §38 zu geben. Hat man z.B. ein festen Sitzungstag, gibt es keine Diskussion mehr darüber, ob ein BR-Mitglied dann an die Sitzung teilnehmen kann. Mittwochs ist er/sie/es (als Beispiel) freigestellt nach §38, das ist auch Sitzungstag.
Wir habe in unserem Betrieb mit Teilfreistellungen jemanden seinen Arbeitsplatz erhalten können. 2 Personen jeweils 10 Stunden (die dann auf eine andere Kostenstelle gebucht werden) ergaben 20 Stunden Abeitszeit im Budget des betreffenden Bereichs, welche dann für die Legisaturperiode mit eine Sachgrundbefristung besetzt werden konnte.
Erstellt am 31.01.2024 um 14:06 Uhr von moreno
Äh Olaf das ist Quark natürlich dürfen alle BRM an den Sitzungen teilnehmen dazu benötigt man keine Freistellung nach 38!
Auch durch andere Freistellungen können Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden!
Erstellt am 31.01.2024 um 15:01 Uhr von Kehler
Bei meinen BR Kolleginnen steht BR im Dienstplan drin, da braucht es keine Freistellung.
Die Dienstplaner bekommen von mir den Jahreskalender in dem alle vorhersehbaren Sitzungen und Betriebsversammlungen aufgeführt sind.
Alles andere geht über den 37er.