Erstellt am 25.01.2024 um 21:11 Uhr von Challenger
Wie und in welcher Form wirst Du den von den BR-Mitgliedern gemobbt ???
Erstellt am 26.01.2024 um 06:44 Uhr von jutti1965
Über eine längere Zeit ein Tagebuch führen in dem du alles aufschreibst was vorgefallen ist, mit Ort, Datum und wer "mobbt". Mit diesem gehst du dann zu deinem AG und verlangst Unterlassung oder du gehst gleich zum RA und lässt eine Überlastungsanzeige erstellen.
Vieles was als Mobbing empfunden wird ist aber keine Mobbing, mit dem Begriff wird viel zu leichtfertig umgegangen..
Ich bin gespannt auf deine Antwort auf Challengers Fragen.
Erstellt am 26.01.2024 um 07:34 Uhr von Kehler
Wie Jutti schreibt.
Tagebuch führen, am besten noch Zeugen dazuschreiben.
Ich würde aber gleich eine RA aufsuchen, der kann dir von vornherein sagen was du alles machen und beachten sollst.
Erstellt am 26.01.2024 um 23:58 Uhr von Aiku
Ich möchte nicht zu viel ins Detail gehen aber ein Mitglied aus dem BR hat ein persönliches Problem mit mir. Und er nutzt seine Postion im BR um eine private Fehde auszutragen.
Hier ein paar Beispiele:
Es werden durch die Person bewusst Unwahrheiten erzählt. Oder letztes mal wurde von der Person eine Unwahrheiten bezüglich meiner Zeiterfassung der Geschäftsführung gemeldet. In diesem Fall hat sich aber sofort mein Vorgesetzer eingesetzt der beweisen konnte das es nicht so ist.
So war es zum Beispiel auch mit meinen Homeofficetagen. Ich durfte gesundheitlich eine Zeitlang kein Auto fahren und bin mit meinem AG verblieben, das ich von Zuhause arbeite anstatt einen Krankenschein zunehmen. Das wusste diese Person nicht aber durch "Zufall" hat der BR nur meine Homeofficetage kontrolliert und wollte mir ein Ei ins Nest legen.
Das ich vom unserem Betriebsrat ignoriert werden wenn man nebeneinander steht und ich die grüße ist mir ja egal. Aber wenn es um meine Pflichten als AN geht hört für mich der Spaß auf.
Erstellt am 27.01.2024 um 11:12 Uhr von celestro
Wieso kontrolliert der BR überhaupt die Home-Office-Tage? Gab es dazu einen Beschluss? Oder ist eine entsprechende Regelung in der BV vorhanden?
Erstellt am 29.01.2024 um 06:32 Uhr von jutti1965
@celestro der BR hat laut § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Recht dazu die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überwachen. Dazu gehören auch HO Tage.
Erstellt am 29.01.2024 um 12:52 Uhr von lolium
du solltest, wie schon erwähnt, alles aufschreiben. Leg Dir ein Mobbin-Tagebuch an mit möchglichst genauen Angaben an. Auch um einmal zu sehen, ob es sich hier um einen Koflinkt, oder um Mobbing handelt. (wiederholt, gezielt, systematisch, über einen längeren Zeitraum?)
Im Überigen ist das Wegsehen und Geschehen-Lassen Mobbung.
Sind es denn alle aus dem BR?
Du kannst Dich an Deine Vorgesetzten wenden. Es ist deren Aufgabe, dich im Rahmen der Führsorgepflicht zu schützen. Gibt es anderen Ansprechpartner im Betrieb, z.B. Mobbingbeautragte, Betriebsarzt?
Als letzter Schrift bleibt dir noch eine Beratung durch einen Fachanwalt und der Gang vor das Gericht.
"Es werden durch die Person bewusst Unwahrheiten erzählt." - das grenzt ja schon an üble Nachreden.
Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Auch da kann man sich evtl. beraten lassen.
Erstellt am 29.01.2024 um 15:36 Uhr von Muschelschubser
Hast Du das BRM mal gefragt, ob das noch unter die Kontrolltätigkeiten des BR nach §80 (1) fällt?
Oder welche Verdachtsmomente er zugrunde legt?
Mir fällt es hier gerade schwer, eine sauber Trennlinie zu ziehen. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob der BR dem AG eventuelle Verdachtsmomente äußert, oder ob er dem AG definitiv Falschaussagen unterjubelt.
Interessant ist dabei auch, ob auch andere MA von diesen Kontrollen betroffen sind.
Ersteres könnte dabei tatsächlich durch das BetrVG gedeckt sein, bei Falschaussagen jedoch stelle ich mir gerade die Frage, ob hier nicht die Verleumdung schon zu einer groben Pflichtverletzung führen könnte. Aber das kann ich nicht sicher beantworten.
Erstellt am 29.01.2024 um 17:13 Uhr von celestro
"@celestro der BR hat laut § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Recht dazu die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überwachen. Dazu gehören auch HO Tage."
Das ist ja auch völlig o.k.! Aber dennoch handelt der BR nach Beschlüssen. Wenn also hier der BR die Tage nur einer Person prüft, muss das jemand beschlossen haben.