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Verfall von Bringschichten

B
BigJIlm
Jan 2024 bearbeitet

Hallo Ich habe folgende Frage : Durch Schichtplanumstellungen in früheren Jahren gibt es bei uns im Unternehmen Mitarbeiter, die immer noch Bringschichten aus dieser Zeit mit sich herumtragen. Eine genauer Betrachtung dieser Zeiträume ist fast nicht mehr möglich. Nun steht die nächste Änderung der Schichtpläne ins Haus und der AG möchte diese Umstellung nutzen, um einen Glattstrich zu vollziehen. Daher meine Frage , ob er das einfach so kann ? Zeitraum 2020 & 2021 Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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Kampfschwein

22.01.2024 um 15:08 Uhr

Hierzu zunächst 3 Fragen :

  1. Was sind Bringschichten ?
  2. Was bedeutet der Hinweis : Zeitraum 2020 & 2021 ?
  3. Existiert ein Betriebsrat ?
X
XYZ68

23.01.2024 um 08:38 Uhr

Sind das Bring-Schichten, die der Mitarbeiter noch leisten müsste? (Im Schichtplan zu wenig Schichten im Durchschnitt um auf die Sollarbeitszeit zu kommen.)

Und ja, der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter diese Zeiten schenken, in meinen Augen muss er das sogar, er hätte diese Schichten einfordern müssen.

T
takkus

23.01.2024 um 09:22 Uhr

@Kampfschwein-> bei Google gefunden: "Bringschichten entstehen immer dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden die vorgesehene Arbeitszeit im geplanten Schicht-Rhythmus übersteigt. So müssen die Mitarbeitenden an zuvor "freien Tagen" noch weiter Schichten erbringen, bis im Durchschnitt Ihre wöchentliche Arbeitszeit erfüllt ist."

Mich würde mal interessieren, wie das mit dem Glattstrich ist. Kenne ich nur vom Wände. Decken und Fußboden spachteln.

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