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Zeiterfassung der Seminarteilnahme: Webinar geht nur 4 Stunden

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CarlaKolumna
Jan 2024 bearbeitet

Einige Webinare (z.B. Arbeitsrecht 1-3) haben Seminarzeiten von 9:00-12:30 Uhr. Diese bestehen aus zwei Modulen von 9:00-10:30 Uhr und 11:00-12:30 Uhr.

Bei anderen Seminaren wurde mir bereits gesagt, dass ein Seminartag = ein Arbeitstag (egal, ob die Sollarbeitszeit des Tages beispielsweise 7,4 Stunden oder 8 Stunden beträgt).

Außerdem erhielt ich die Aussage, dass eine Schulungsstunde (45 Minuten) als volle Stunde zu rechnen ist..

Fakt ist: Klarheit habe ich nicht, alle sagen etwas, aber ich brauche etwas, auf das ich mich verlassen kann.

Hat hier jemand eine nachvollziehbare Erklärung oder ein BAG Urteil oder oder oder?

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Community-Antworten (3)

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Thomas63

15.01.2024 um 08:54 Uhr

Kommt drauf an wie Deine Arbeitszeit ist. Ich arbeite normal von 7:00-15:15 Uhr. Wenn ich Deine Zeiten nehme würde ich von 7 Uhr bis kurz vor 9 arbeiten. So das ich mich pünktlich zum Seminar einloggen kann und ab 12:30 nach Seminarende weiterarbeiten bis 15:15 Uhr. Bei allem anderen würde ich meiner Meinung nach meinen Arbeitgeber betrügen. Ein Urteil dazu habe ich nicht..das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.

K
Kehler

15.01.2024 um 08:57 Uhr

"Hat hier jemand eine nachvollziehbare Erklärung oder ein BAG Urteil oder oder oder?"

Ich kann dir nur sagen wie es bei uns läuft: Seminar ist nicht mit Webinar gleichzusetzen. Seminare, ganzer Tag, da meistens in einem anderen Ort mit Übernachtungen. An und Abreise werden auch als ganzer Tag berechnet, wenn an den Tagen noch Seminar ist. Schulungen und Webinare im Betrieb werden bei uns ab 4,5 Stunden, reine Schulungszeit, als ganzer Arbeitstag abgerechnet. Da ja noch An- und Abfahrt zur Geschäftsstelle dazukommen. Alles darunter, wo auch die Webinare zählen, werden nach der Zeit abgerechnet, plus An- und Abfahrt. Nimmt der AN zuhause am Webinar teil, dann wird nur die benötigte Zeit des Webinars aufgeschrieben. Das machen z.B. unsere Teilzeitbeschäftigten oder Minijobler.

Dazu haben wir schon seit Jahren eine BV, damals noch vom alten BR erstellt.

Das mit der Stunde für 45 Minuten habe ich noch nie gehört.

M
Muschelschubser

15.01.2024 um 10:06 Uhr

Habt Ihr eine Zeiterfassung im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit?` Dann sehe ich hier das Problem nicht.

Ich gehe davon aus, dass ein Webinar am eigenen Arbeitsplatz absolviert wird. Wenn es also innerhalb der Arbeitszeit stattfindet, sehe ich im Hinblick auf die Zeiterfassung alles wie immer.

Wenn es außerhalb der Regelarbeitszeit stattfindet, dann stempelt man halt dementsprechend eher ein oder später aus, und erhält die entsprechende Zeitgutschrift auf dem Zeitkonto.

Wie läuft das bei Euch konkret?

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