Vollstreckbarer Vergleich
Hallo zusammen,
Hat jemand Erfahrung damit wann ein Vergleich einen vollstreckbaren Inhalt hat?
Speziell die Formulierung:
"Die Parteien sind sich einig, dass der Klägerin noch 20 Urlaubstage abzugelten sind auf einer Basis eines Gehalts von 1.500,-€ brutto. Die Beklagte erteilt der Klägerin eine entsprechende Abrechnung und zahlt den Nettobetrag an die Klägerin aus."
Oder ist das zu unbestimmt und nicht klar erkennbar was gefordert wird?
Community-Antworten (3)
08.01.2024 um 15:22 Uhr
Das wäre wohl eher eine Frage für einen Anwalt und nicht für den Betriebsrat.
08.01.2024 um 15:26 Uhr
Vielleicht weiß ja trotzdem jemand hier Bescheid
08.01.2024 um 15:59 Uhr
Auszug aus den "Spielregeln" des Forums:
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