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Vollstreckbarer Vergleich

N
NeuesJahr
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,
Hat jemand Erfahrung damit wann ein Vergleich einen vollstreckbaren Inhalt hat? Speziell die Formulierung: "Die Parteien sind sich einig, dass der Klägerin noch 20 Urlaubstage abzugelten sind auf einer Basis eines Gehalts von 1.500,-€ brutto. Die Beklagte erteilt der Klägerin eine entsprechende Abrechnung und zahlt den Nettobetrag an die Klägerin aus." Oder ist das zu unbestimmt und nicht klar erkennbar was gefordert wird?

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Community-Antworten (3)

E
enigmathika

08.01.2024 um 15:22 Uhr

Das wäre wohl eher eine Frage für einen Anwalt und nicht für den Betriebsrat.

N
NeuesJahr

08.01.2024 um 15:26 Uhr

Vielleicht weiß ja trotzdem jemand hier Bescheid

K
Kehler

08.01.2024 um 15:59 Uhr

Auszug aus den "Spielregeln" des Forums:

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