Städtische Mitarbeiter, ausgeliehen an die GmbH
Hallo Zusammen,
wir sind bei einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke angestellt. Aktuell haben bei uns noch ca. 10 städtische Mitarbeiter, als Altbestand als das Bad noch städtisch betrieben worden ist.
Einer dieser Mitarbeiter ist immer wieder und sehr lange krank geschrieben. Wer ist da für das BEM zuständig? Der Betriebsrat von dem Betrieb wo er arbeitet oder der Personalrat, wo er angestellt ist?
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen, vielen Dank schonmal. Liebe Grüße Jana
Community-Antworten (10)
27.12.2023 um 16:02 Uhr
sein AG ...
29.12.2023 um 04:50 Uhr
Wäre sinnvoll, sich von diesem MA zu trennen, belastet nur die übrigen MA.
31.12.2023 um 19:25 Uhr
Erstmal, wie Celestro schon schrieb, sein AG. Aber, wenn die Erkrankung mit seiner Arbeit in einem Zusammenhang steht, dann auch der Betrieb (Tochtergesellschaft der Stadtwerke) bei welchem der Mitarbeiter arbeitet. Denn nur da könnten die Bedingungen geändert werden. Ist die Stadtwerke in eurem Fall zu 100% in städtischer Hand oder gibt es weitere Beteiligungen? Die Ausgliederung der Tochtergesellschaft (Bäder) aus der Stadtwerke wird ja nur aus steuerlichen Gründen erfolgt sein. Das Konstrukt kommt mir bekannt vor.
Gruß, Stadtwerker
31.12.2023 um 20:18 Uhr
Die Stadt ist der Ursprung, daraus kam die Stadtwerke und die hat insgesamt 3 Tochtergesellschaften. Die städtischen Mitarbeiter haben eigentlich keinerlei Kontakt zu ihren Ansprechpartner der Stadt, da fehlt irgendwie die Verbindung...
31.12.2023 um 21:28 Uhr
Habt ihr denn eine gemeinsame, übergeordnete Arbeitnehmervertretung? Zum Beispiel einen Gesamt-, oder Konzern BR? Da es sich zum Teil um Betriebsräte und zum anderen Teil um Personalräte handelt ist das rechtlich sehr kompliziert. Wir haben im städtischen Konzern (ca.20 GmbHs) einen Konzern BR und mit den Personalräten einen Arbeitskreis städtischer Arbeitnehmervertreter. Da ist dann zumindest der regelmäßige Austausch gegeben. Funktioniert nicht immer, ist aber besser als nichts.
Gruß, Stadtwerker
05.01.2024 um 07:52 Uhr
@Tagträumer: weißt Du was der Kollege hat, das er immer wieder länger erkrankt ausfällt? Dein Kommentar, man sollte sich von dem MA besser trennen spiegelt deine Intelligenz wieder. Es gibt bei uns ein Sprichwort: Dumm geboren, nichts dazu gelernt und davon wieder die Hälfte vergessen. Ich glaube wenn ich hier im Forum frage, auf wen das zutrifft, wird die Antwort wohl eindeutig sein. Ich hoffe Du bist kein Betriebsrat, sonst müßte ich mich für unsere Zunft schämen!!!!
05.01.2024 um 09:01 Uhr
Wenn jemand immer wieder für längere Zeit ausfällt, belastet dieser alle anderen MA. Bitte von solchen Personen trennen, dafür gibt es eine Solidargemeinschaft und ja, da muss man mit Abzügen rechnen!
Aus welchem Grund sollte ein Dauerkranker das gleiche erhalten, wie jemand, der täglich performt.
*vom Administrator angepasst
05.01.2024 um 11:16 Uhr
@Tagträumer_5
Du solltest Dich vielleicht mal etwas mehr mit dem deutschen Arbeitsrecht befassen. Das MA unterschiedlich performen ist völlig normal und (sofern die Krankheitshäufigkeit nicht zu extrem wird bzw. solange es eine positive Prognose gibt) auch kein Grund "sich von dem MA zu trennen".
05.01.2024 um 15:06 Uhr
celestro, glaubst du wirklich, dass es Sinn macht mir dem Schwachmaten zu diskutieren?
05.01.2024 um 15:18 Uhr
wenn nicht, lesen andere User wenigstens, was für ein Typ das ist.
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