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Zeitvertrag / Leiharbeiter - MA in eine andere GmbH für ein weiteres befristetes Jahr eingestellt und dann von dieser GmbH an uns ausgeliehen?

K
Kira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben einen Kollegen der einen befristeten Zeitvertrag schon zum zweitenmal verlängert bekommen hat bis 31.12.2008. Nun möchte unser Arbeitgeber den Vertrag nicht unbefristet weiterführen. Aus diesem Grund wird der Mitarbeiter in eine andere GmbH (wir sind insgesamt 5 GmbH's) für ein weiteres befristetes Jahr eingestellt und soll dann von dieser GmbH an uns ausgeliehen werden. Darf der Betriebsrat hier zustimmen nachdem wir schon zweimal einer Befristung in unserer GmbH zugestimmt haben oder gilt das nun im Zusammenhang mit der befristeten Einstellung in einer anderen GmbH nicht mehr. Hat hier schon jemand Efahrungen? Über eine rasche Antwort wären wir sehr dankbar.

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Community-Antworten (2)

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Lotte

29.10.2008 um 20:52 Uhr

Kira, warum solltet Ihr widersprechen? Die AN kann doch erstmal weiterarbeiten und dann am Ende der Befristung Klage wegen Unwirksamkeit der Befristung erheben. Ob die Befriustung wirklich unwirksam ist, wird sich dann herausstellen, hoffentlich zum Nutzen der AN.

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RAKO

30.10.2008 um 10:13 Uhr

Leider ist das was Euer Arbeitgeber vorhat legal. Die Einstellung in einem anderen Unternehmen sowie das Verleihen an Euer Unternehmen unterliegt zwar der Mitbestimmung des dortigen Betriebsrates, die Einstellung als Leiharbeitnehmer bei Euch wieder Eurer Mitbestimmung. Legal ist aber, dass der AN in der anderen GmbH erneut befristet werden darf, legal ist auch, dass durch das Entleihen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Euch entsteht. Die Klage wie von Lotte vorgeschlagen halte ich für Geldverschwendung. Ausnahme: die andere GmbH darf nicht rechtswirksam verleihen, d.h. sie hat weder die Erlaubnis nach §1 (1) AÜG noch liegt Konzernleihe §1 (3) AÜG vor. Dann natürlich heissa: Lotte hat recht (§10 AÜG).

Natürlich muss der Kollege das Spiel nicht mitmachen und versuchen woanders einen Job zu kriegen, dann hat Euer AG das nachsehen, da er den Arbeitnehmer verliert und einen anderen neu einarbeiten muss.

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