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Langzeit AU und Weihnachtsfeier

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Dunkler_Ort
Dez 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, Auch wenn es rechtlich wohl nicht zu beanstanden ist, würde ich gerne ein paar Meinungen und Einschätzungen zu diesem Thema hören. In unserer Firma, 3 Schicht-Betrieb 24/7 und mega Stress vor Weihnachten, findet Anfang Januar eine nachgelagerte Weihnachtsfeier statt. Mehrere MA können daran entweder gar nicht oder nur stark eingeschränkt teilnehmen, 24/7 Betrieb halt. Zwei MA welche beide seit 9-11 Monaten AU sind und auch in den Jahren davor immer mind. 40-50 Tage AU im Jahr auf dem Wecker hatte, waren unter den ersten, welche für die Feier zugesagt haben.

Diese Verhalten macht mich echt sprachlos und ich empfinde es A) als Schlag ins Gesicht für die MA die arbeiten müssen am Tag der Weihnachtsfeier. B) ebenso als Schlag ins Gesicht für alle MA, welche sich wochenlang im Weihnachtsgeschäft den Ars…aufgerissen haben und jetzt mit den Kollegen anstoßen dürfen, welche seit Monaten durch Abwesenheit glänzen.

Dient solch Verhalten dem Erhalt des Betriebsfriedens ? Sonst wird unser BR nicht müde, zu erwähnen, wie wichtig selbiger ist. Bin ich da zu oldschool ?

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Community-Antworten (20)

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Meph1977

15.12.2023 um 21:26 Uhr

AU heist nicht das man zuhause bleiben muss. Wenn der Besuch der Weihnachtsfeier der Genesung nicht im Wege steht seh ich keinen Grund warum sie nicht kommen sollten. Im Gegenteil sie auszuschliesen nur weil sie lange krank sind würde ich als diskriminierend empfinden.

OH
Olav HB

15.12.2023 um 21:44 Uhr

Die Arbeitsunfähigkeit bedeutet, wie das Wort schon sagt, dass man seine regelmäßigen Arbeit nicht nachgehen kann. Man kann(wenn man nicht freigestellt ist als BR-Mitglied jedenfalls) sogar sein BR-Mandat weiter ausüben, denn das ist ein "Ehrenamt". Die Tatsache aber, dass man seine Arbeit nicht nachgehen kann bedeutet nicht automatisch, dass man gar nichts mehr kann, ich sehe dann auch an die Teilnahme an einem Betriebsfest entspannt entgegen. Schließlich kann ein Treffen in so ein entspannter Atmosphäre auch ein positiven Beitrag zur Wiedereingliederung sein...

M
Moreno

16.12.2023 um 00:52 Uhr

Sprachlos macht mich eher die Frechheit wie Du von deinen erkrankten Kollegen redest! Vielleicht willst Du ja tauschen Krankheit gegen arbeiten im Weihnachtsgeschäft? In einem 24 7 Betrieb können nun mal nicht alle teilnehmen. Bei uns gibt's dafür Gutscheine für diejenigen die arbeiten müssen.

R
RudiRadeberger

16.12.2023 um 11:19 Uhr

Ich denke, das kommt auf den Einzelfall an. Bei 9-11 Monaten Krankheit liegt sicher nicht nur ein leichter Schnupfen vor. Wir freuen uns immer, wenn die Langzeiterkrankten oder auch Mütter im Erziehungsurlaub bei solchen Feiern erscheinen. So sieht man sich immerhin mal wieder und es gibt ihnen auch ein Gefühl der Zugehörigkeit.

Bei MA, die seltsamerweise immer Montags, Freitags oder an Brückentagen erkranken und natürlich nie aus der Lohnfortzahlung fallen, wäre ich über ein Nichterscheinen auch nicht böse.

M
Meph1977

16.12.2023 um 11:40 Uhr

Dich hätte ich echt gerne als Chef. Mal sehen wieviele Gerichtsbeschlüsse, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen es brauch bist du es kapierst. Dem Chef steht es nicht frei wen er einlädt. Er hat Grundsätzlich alle einzuladen oder keinen.

T
Tagträumer_5

16.12.2023 um 15:59 Uhr

Selbstverständlich werden langzeitkranke oder generell kranke NICHT eingeladen, man möchte doch nicht die Genesung gefährden ... nennt sich Fürsorgepflicht ...

M
Meph1977

16.12.2023 um 16:58 Uhr

Nochmal für dumme. Der Arbeitgeber hat sie einzuladen ob es dir passt oder nicht, ob der Arbeitnehmer erscheinen kann oder nicht hast du und auch der Arbeitgeber nicht zu entscheiden. Das wird dir spätestens der Arbeitsrichter erklären denn die Frage ist bereits vom Bundesarbeitsgericht geklärt.

D
Dunkler_Ort

16.12.2023 um 18:14 Uhr

Nun entspannt euch bitte mal wieder. Wie ich zu Beginn ja bereits erwähnt hatte, geht es mir nicht um die rechtliche Einordnung. Diese ist m. E. ziemlich eindeutig.

Danke für eure Meinungen, immer wieder interessant, wie unterschiedlich die Leute so ticken. @Moreno, verwechsle bitte nicht Aktion und Reaktion, es hat schon seine Gründe, warum nicht nur ich so über diese Kollegen denken. Ich habe auf diversen BR Seminaren durchaus gesehen, was in einigen Firmen so abgeht. Dagegen ist unsere Firma echt das Paradies. Mit anzusehen, wie ein kleiner Teil der Belegschaft dies schamlos ausnutzt und der Firma auf der Nase rumtanzt, haben ihren Teil dazu beigetragen, dass ich so über diese Kollegen denke ?

M
Moreno

16.12.2023 um 21:02 Uhr

Dunkler Ort Dir wünsche ich auch mal eine Krankheit und dann so eine Verurteilung! Es gibt Möglichkeiten für den AG zu reagieren auf Krankheiten aber keine Einladung auf Feiern für Langzeiterkrankte ist asozial!

*vom Administrator angepasst

D
Dunkler_Ort

17.12.2023 um 10:44 Uhr

Danke für die netten Wünsche @Moreno. Du urteilst über Dinge, ohne auch nur im Ansatz die Hintergründe zu kennen. Warum schaffen es einige eigentlich nicht, in solchen Diskussionen sachlich zu bleiben. P.S. Eingeladen ist jeder…Punkt ! Ich störe mich einfach daran, dass wirklich die allererste Zusage von jemandem kam, der das ganze Jahr keine 10 Tage anwesend war. Wenn Du das moralisch einwandfrei findest, bitte. Mir eine Krankheit an den Hals wünschen, weil ich eine andere Meinung habe, sagt viel über Dich aus. Ich empfehle mich und wünsche einen schönen 3ten Advent

T
Tagträumer_5

17.12.2023 um 12:55 Uhr

Nochmals, Personen, die zur Feier krank sind, werden nicht eingeladen, relativ logisch ... Fürsorgepflicht des AG.

Tut mir Leid @Dunkler_Ort ... teile ruhig Deine negativen Erfahrungen mit diesem Forum.

M
Meph1977

17.12.2023 um 14:13 Uhr

Gut Tagträumer mach nur lade den Kranken nicht ein die Anschliesende Klage wegen verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wirst du mit Sicherheit verlieren und Schadenersatz ist auch noch fällig.

T
Tagträumer_5

17.12.2023 um 16:17 Uhr

Welche Schadensersatzklage, welcher konkrete Schaden ist eingetreten?

Personen wie Meph1977 sind durch ihr Verhalten die eigentlichen assozialen in diesem Staate ...

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Rakshazar

17.12.2023 um 16:38 Uhr

Tagträumer du erzählst, wie immer, einfach nur kompletten Bullshit. Das hat mit Fürsorgepflicht überhaupt nichts zu tun, absolut schwachsinnige Aussage von dir. Welcher Schaden? Entgangenes Beisammensein mit gutem Essen und Getränke. Je nachdem was der AG bei einer Weihnachtsfeier abliefert. Vielleicht gibt es noch eine Tombola wo man was gewinnen kann? Oder er verteilt Geschenke. Du hast absolut keine Ahnung AU heißt nicht zwangsläufig, das man Bettlägerig ist. Auch mit AU kann man an einer Feier teilnehmen. Lädt der AG nicht alle ein, verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das ist Fakt! Auch für dich

T
Tagträumer_5

18.12.2023 um 09:34 Uhr

Bitte mal auf dem Teppich bleiben, scheint bei Deiner Aggressivität schwierig ...

Wenn jemand krank ist, ist er krank und hat auf einer Feier nichts verloren! Wenn jemand gesund ist, geh feiern. Nichts mehr habe ich geschrieben

*vom Administrator angepasst

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XYZ68

18.12.2023 um 09:38 Uhr

Bevor ich mich über die Teilnahme der Langzeitkranken aufregen würde, würde ich für de Kollegen, die arbeiten sollen nach vernünftigen Lösungen suchen.

M
Muschelschubser

18.12.2023 um 09:58 Uhr

Wenn jemand wegen einer Sehnenscheidenentzündung seine Maschine nicht bedienen kann, warum soll er nicht an Feierlichkeiten teilnehmen?

Wenn jemand psychisch erkrankt ist, kann es sogar sein dass ihm sein Therapeut dringend empfiehlt, unter die Leute zu gehen.

Und im Verlaufe einer Krebstherapie sind 40-50 Tage im Jahr nichts.

Mit einer Corona-Infektion hat er selbstverständlich nichts auf der Weihnachtsfeier zu suchen.

Diese Differenzierung würde ich bei der Beurteilung schon vornehmen. Man kann nicht allein anhand von Krankheitstagen ein Urteil darüber fällen, ob wir es mit einem Schmarotzer zu tun haben oder ob wirklich eine schwere Erkrankung vorliegt für die niemand etwas kann.

M
Moreno

18.12.2023 um 10:21 Uhr

P.S. Eingeladen ist jeder…Punkt ! Zitat dunkler Ort

Na wenigstens kann Dein AG noch logisch denken!

T
takkus

18.12.2023 um 10:37 Uhr

@TT_5-> glaubst Du was du so schreibst?

@Dunkler_Ort-> jetzt mal zu Deiner Eingangsfrage: wir sind auch ein Betrieb im 24/ 7 Geschäft über das ganze Jahr. Natürlich können deshalb auch nicht alle Kolleginnen und Kollegen an der Weihnachtsfeier teilnehmen. In gewisser Weise kann ich Dich auch verstehen, wenn Kollegen viel Krank sind, bei Feierlichkeiten aber plötzlich mopsfidel. Hab ich bei unserer Weihnachtsfeier auch gesehen. Rein rechnerisch geht die Kollegien die in Teilzeit arbeitet abzüglich des Urlaubes 4,5 Monate (wenn sie VK wäre) arbeiten. Sie war in den letzten Jahren oft AU (nicht über einen längeren Zeitraum) so dass sie es in diesem Jahr geschafft hat, rechnerisch als VK 1,8 Monate arbeiten zu gehen. Gott sei Dank konnte sie es zur Weihnachtsfeier einrichten. Ebenso eine Kollegin einer anderen Abteilung.

Dennoch muss auch hinterfragt werden, warum man 9- 11 Monate krank ist. Lag es an immer kurzen Erkrankungen oder ist den Beiden etwas schlimmeres passiert? Es gibt auch Erkrankungen die man niemandem wünschen möchte. Haben Sie eine Behinderung von der Du vielleicht nichts weist?

"Dient solch Verhalten dem Erhalt des Betriebsfriedens ?"-> mit Störung des Betriebsfriedens wird genauso wird mit dem Begriff Mobbing oft zu leicht umgegangen. Betriebsfrieden wird "durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, wiederholt ernstlich gestört" (aus § 104 BetrVG). Ich erkenne weder gesetzwidriges Verhalten noch Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit. In § 75 BetrVG findet sich das Wort "Behinderung". Haben die Beiden eine Behinderung und der ArbGeb lädt sie nicht zur Weihnachtsfeier ein, verstößt der ArbGeb gegen die Grundsätze aus § 75 BetrVG. Es ist sogar Aufgabe des BR über Inhalte des § 75 BetrVG zu wachen. Verstoßen ArbGeb oder BR dagegen, dreht ein Anwalt den Spieß ganz schnell um.

"Bin ich da zu oldschool ?"-> vielleicht steckst Du eher nicht im "Stoff" (des BetrVG) wie man so schön sagt.

Das Leben ist nicht immer schwarz/ weiß.

T
takkus

18.12.2023 um 11:02 Uhr

@Dunkler_Ort-> hab eben in deinem Beitrag vom 16.12.202, 17:14 Uhr gelesen, das Du selbst BR bist. Dann kannst Du es ja zumindest rechtlich einordnen. Denken darf natürlich jeder was er möchte. Machen ja hier auch einige User, wenn es auch von null Kompetenz zeugt.

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