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Gespräche durch den Betriebrat

A
Annika235
Dez 2023 bearbeitet

Hallo, darf der Betriebsrat ohne Ankündigung bei Mitarbeiter auftauchen und ohne Info an den Vorgesetzten Gespräche führen, die mindestens eine Stunde dauern?

Gibt es eine Informationspflicht an den Vorgesetzten, dass der Mitarbeiter nun xy Stunden nicht arbeitet?

Wie lange muss der Mitarbeiter freigestellt werden?

40608

Community-Antworten (8)

C
celestro

07.12.2023 um 17:07 Uhr

Wenn es einen guten Grund gibt und der BR hier die MA nicht wirklich von der Arbeit abhält, sehe ich da kein Problem.

T
Tagträumer_5

07.12.2023 um 18:08 Uhr

Selbstverständlich muss der BR vorher den Vorgesetzten informieren, schließlich muss er die Arbeit anderweitig koordinieren!

C
celestro

07.12.2023 um 18:27 Uhr

Man sollte die Eingangsfrage nicht mit immer neuen Informationen zukleistern. So sehen nämlich bereits bestehende Antworten merkwürdig aus.

Nach den jetzigen Informationen sehe ich noch nicht einmal, woher der BR das Recht für so eine "Aktion" nehmen sollte. Und selbst wenn es plausible Gründe dafür gäbe und das rechtlich in Ordnung wäre, dann bestimmt nicht ohne Information an den AG (und / oder Vorgesetzten).

OH
Olav HB

07.12.2023 um 20:36 Uhr

Der BR kann selbstverständlich durch den Betrieb gehen und sich mit einzelne Beschäftigten am Arbeitsplatz kurz unterhalten. Zu empfehlen ist jedoch, dass man solche "Streifzüge" mit den zuständigen Vorgesetzten abspricht, das gehört so bei eine vertrauensvolen Zusammenarbeit. Besteht ein längeren Gesprächsbedarf, was tatsächlich erst in so ein kurzes Gespräch deutlich werden kann, kann der Beschäftigte jeder Zeit die Sprechstunde des BRs besuchen, Dazu ist er während der Arbeitszeit berechtigt und es gibt keine Zeitvorgabe wie lange ein Beratungsgespräch dann dauern darf. Aus eigene Erfahrung kann ich allerdings nur sagen, dass Beratungsgespräche nicht endlos sein sollten, manche Probleme kann man nicht an einem Tag lösen.

K
Kehler

08.12.2023 um 08:47 Uhr

"Der BR kann selbstverständlich durch den Betrieb gehen und sich mit einzelne Beschäftigten am Arbeitsplatz kurz unterhalten. Zu empfehlen ist jedoch, dass man solche "Streifzüge" mit den zuständigen Vorgesetzten abspricht, das gehört so bei eine vertrauensvolen Zusammenarbeit."

So handhabe ich es auch und wenn sich herrausstellt dass das Gespräch länger dauernd könnte, lade ich ihn in meine Büro ein.

T
Tagträumer_5

08.12.2023 um 09:34 Uhr

Die Frage des TE war eindeutig ...

"Gibt es eine Informationspflicht an den Vorgesetzten, dass der Mitarbeiter nun xy Stunden nicht arbeitet?"

Ganz klares ja, er muss! Von "Streifzügen" war in keinem Wort die Rede, bitte zukünftig die gestellten Fragen beantworten.

M
Moreno

08.12.2023 um 10:23 Uhr

Troll Du hast hier garnichts zu bitten Dich will hier keiner!

C
celestro

08.12.2023 um 11:49 Uhr

Hier hat er aber ausnahmsweise mal Recht.

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