Urlaubstag bei minijob
Hallo ich mache ein job wo ich 30 stunden im monat arbeite. Nun hat meine Arbeitgeber mir 5 Tage Urlaub gegeben und der wir aber nur mit 1,4 h pro Tag berechnet obwohl ich immer 6 h arbeite . Ist das korrekt?
Community-Antworten (6)
05.12.2023 um 11:33 Uhr
Verstehe ich das richtig: Du arbeitest 5 Tage im Monat jeweils 6 Stunden, du bekommst 5 Tage Urlaub, musst also einen Monat gar nicht arbeiten und bekommst pro Tag nur 1,4 Stunden gutgeschrieben? Das ist nicht korrekt. Dann würdest Du durch den Urlaub ja Minusstunden machen. das geht natürlich nicht.
05.12.2023 um 12:55 Uhr
Was steht den in deinem Arbeitsvertrag über die Arbeitstage usw.?
05.12.2023 um 13:59 Uhr
Wie liegen deine Arbeitstage im Monat verteilt und wie lagen die Urlaubstage?
05.12.2023 um 16:14 Uhr
Mit dem Gesamturlaub musst Du (5 Tag-Woche-Mindesturlaub 20 Tage) 4 Wochen frei machen können. Wenn Du also 30 Stunden pro Monat machst und vier Wochen frei machen möchtest, musst Du das Äquivalent zu 30 Stunden Urlaub nehmen.
Der Monat hat rechnerisch 21 Arbeitstage (5 Tage-Woche). 4 Wochen Urlaub sind also 20/21 Monate = 0,95238... 30 Stunden Arbeit im Monat entsprechen 21 Tagen Arbeit 4 Wochen Urlaub sind 30 Stunden. Also rechnet man hier vermutlich 30/20 = 1,50 und multipliziert das mit 20/21(0,95...) und erhält 1,42857..., was hier der Einfachheit halber vermutlich als 1,4 angegeben wurde. Und weil die meisten Zeiterfassungssysteme keine Ein-Tags-Arbeiter kennen, wird da wie für alle mit einer 5-Tage-Woche gerechnet und 1,4 eingetragen. :-)
Wie auch immer man es rechnet: Du solltest mindestens 4 Wochen Urlaub machen können, wenn man alles zusammenrechnet. (5-Tage-Woche)
05.12.2023 um 16:24 Uhr
Ich gehe davon aus, dass die Beschäftigung erfolgt als Geringfügige Beschäftigung. Grundlage für die Urlaubsberechnung ist dann der Durchschnitt der letzten 13 Wochen für Urlaubsantritt. Bei 30 Stunden / Monat sind das (auf jahrbasis) 6,9 Stunden pro Woche. Rechnet man eine Urlaubswoche mit 5 Tage, sind das tatsächlich 1,4 Stunden pro Tag. (Vorausgesetzt, du hast die letzte 13 Wochen tatsächlich so gearbeitet) NB: Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, sondern meiner Meinung basierend auf den mir bekannte Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung.
05.12.2023 um 20:46 Uhr
Moin,
ich gehe mal davon aus dass wir hier über gesetzliche Urlaubansprüche reden. Das erstmal als Grundvoraussetzung. Als gesetzlicher Urlaubanspruch gilt: Bei einer 5-Tage Woche 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage Woche 24 Tage. Welche Arbeitswoche gilt ist im Arbeitsvertrag vereinbart. Steht dort nichts gilt, wie andere Arbeitnehmer im Unternehmen in der Regel arbeiten und Urlaubsansprüche haben.
Des weiteren gilt: Berechnungsbasis für Urlaubsansprüche sind IMMER Arbeitstage. Wie viele Stunden man an einem Arbeitstag gearbeitet hat ist für den Urlaubsanspruch irrelevant.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen:
Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr / 260 bzw. 312 (260 bei 5-Tage Woche, 312 bei 6-Tage Woche).
Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. (Quelle: Webseite der Minijobzentrale: https://magazin.minijob-zentrale.de/urlaubsanspruch-minijob/#wieviel-urlaub-gibt-es-im-minijob-bei-unregelmaessiger-arbeit)
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