Betriebsrat Facebookaccount
Hallo an alle,
darf ich als Betriebsrat einen Facebookaccount erstellen und diesen als Informationsplattform für die Mitarbeiter nutzen. Natürlich geschlossen und nur das der BR-Vorsitzende als Admin entscheidet, wer der Gruppe beitritt.
LG Guido
Community-Antworten (18)
05.04.2017 um 11:24 Uhr
auch wenn du kein öffentliches Profil erstellst: externe (nämlich die Facebookleute, NSA...) lesen dir alle mit. Als BR kannst du danach das Wort Datenschutz beim AG nicht mehr verwenden
05.04.2017 um 11:57 Uhr
So eng würde ich das jetzt aber nicht sehen. Der Zeitgeist endet auch beim BR nicht.
Zur Mitbestimmung, wenn der AG online geht: BAG Beschl. v. 13.12.2016, Az. 1 ABR 7/15
05.04.2017 um 12:05 Uhr
Zitat (GuidoW): "Natürlich geschlossen und nur das der BR-Vorsitzende als Admin entscheidet, wer der Gruppe beitritt."
Dann soll der BRV einen eigenen privaten Facebook-Account einrichten, dann kann er zulassen wen er möchte. Ich frage mich wirklich was im Kopf einiger BRV vor sich geht!
05.04.2017 um 12:12 Uhr
Ich würde das mit Facebook völlig lassen.
Sucht lieber den direkten Kontakt. Oder nutzt die üblichen Wege der Kommunikation. Gerade weil Facebook heut zu Tage jeder glaubt nutzen zu müssen, erwartet doch dort kaum noch jemand ernsthafte Informationen; bzw. gehen interessante Informationen im Informationsüberfluss unter.
05.04.2017 um 12:30 Uhr
Zitat Pjöööng: "Dann soll der BRV einen eigenen privaten Facebook-Account einrichten, dann kann er zulassen wen er möchte. Ich frage mich wirklich was im Kopf einiger BRV vor sich geht!"
Es geht darum den Kolleginnen und Kollegen aktuelle Informationen auf schnellem Weg zukommen zu lassen. Da es kein Intranet mit Zugang für diese gibt, war ein Facebookaccount mit Zugang/Einsicht nur für Betriebsangehörige eine Idee. Da wir in unserem Landkreis 10 Betriebsteile haben und es immer sehr aufwendig ist, einen Aushang zu machen, dachten wir an diese Art der Kommunikation. Der BR-Vorsitzende kann ja wohl kaum auf seiner privaten Seite betriebliche Informationen posten.
Zu deiner Frage Pjöööng: Das ging in meinem Kopf vor. Ich habe auch nicht nach einer subjektiven Meinung gefragt, sondern nach einem rechtlichen Beleg.
LG Guido
05.04.2017 um 12:51 Uhr
noch mal: die Vertraulichkeit ist auf Facebook nicht gewahrt
05.04.2017 um 13:04 Uhr
Währen sie das denn in einem Intranet?
Bedürfen Aushänge, an denen jeder vorbeilatschen kann, überhaupt einer vertraulichen Behandlung?
05.04.2017 um 13:18 Uhr
Zitat (GuidoW): "Der BR-Vorsitzende kann ja wohl kaum auf seiner privaten Seite betriebliche Informationen posten."
Noch viel weniger kann er auf einer offiziellen Seite seinen Günstlingen diese betrieblichen Informationen zukommen lassen und den anderen vorenthalten.
Der rechtliche Beleg findet sich im BetrVG.
05.04.2017 um 13:58 Uhr
Dann mal eine Frage an alle, welche auch mehrere Betriebsteile "bedienen" müssen/dürfen: Wie wird es bei Euch gehandhabt?
LG Guido
05.04.2017 um 16:47 Uhr
Wie wollt ihr denn gewähren, dass MA ohne Facebook-Account die Informationen trotzdem erreichen? Wäre da eine Rundmail nicht eine bessere Möglichkeit?
06.04.2017 um 10:51 Uhr
Hallo,
Rundmail geht nicht, da die meisten im Betrieb keine Mailadresse bzw. Internetzugang haben. Die Aushänge erfolgen trotzdem. Auf Grund der Eigenart einiger Schichten, sind manche MA manchmal nur 8 mal im Monat auf Arbeit, deshalb war dies eine Idee von uns.
LG Guido
06.04.2017 um 12:33 Uhr
Facebook ist mehr als nur eine Pinwand sondern auch ein Kommunikationskanal. Und darüber werden MA irgendwann (auch wenn es vielleicht am Anfang nicht gewünscht ist) mit dem BR kommunizieren. Und gerade das ist eine sehr sensible Sache und die erfolgt eben nicht in einem geschützten Rahmen
Auch als MA würde ich so etwas ablehnen und mich fragen was mein BR hier macht. Ich bin bei uns im Haus auch für den Datenschutz zuständig und wenn man da bei Veranstaltungen der Landesdatenschützer und Co mal erfährt wie Facebook und Google arbeitet, dann kann man eigentlich keinem Menschen zumuten, dass das eine Kommunikationsplattform für Firmeninternas ist.
Da ich persönlich wert auf den Schutz meiner Daten lege bin ich bei solchen Unternehmen schon nicht. Soll ich nun einen Account anlegen, weil mein BR so kommuniziert? Bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen ist der Datenschutz immer wieder ein wichtiges Feld in der Diskussion mit dem AG und dann geht der BR auf Facebook. Das widerspricht sich
06.04.2017 um 13:55 Uhr
Zitat (GuidoW): "Rundmail geht nicht, da die meisten im Betrieb keine Mailadresse bzw. Internetzugang haben."
Gibt es Facebook jetzt auch als Heftchen gedruckt? Rundmail scheitert an den fehlenden Internetzugängen, aber facebook funktioniert?
06.04.2017 um 17:12 Uhr
Wenn ihr eine Dienstleistung anbieten wollt, BR-Infos auch privat zugänglich zu machen, dann komme ich wieder zum Thema Rundmail - allerdings an private E-Mail-Adressen, sofern es die MA wünschen. Ist immer noch besser als facebook.
07.04.2017 um 10:00 Uhr
Zitat(Pjöööng) Gibt es Facebook jetzt auch als Heftchen gedruckt? Rundmail scheitert an den fehlenden Internetzugängen, aber facebook funktioniert?
Ich meinte damit einen Internetzugang im Betrieb bzw. eine betriebliche Mailadresse. Private Mailadressen müsste ich erst von allen MA einholen, ein Hinweis auf eine Plattform würde durch einen einmaligen Aushang genügen.
07.04.2017 um 11:03 Uhr
Das Nutzen einer Plattform wie facebook kann ein Verstoß gegen die Schweigepflicht sein, auch wenn ihr eine geschlossene Gruppe einrichtet. Lasst euch dazu auf jeden Fall das ok des AG geben.
Natürlich macht das Einholen der E-Mail-Adressen Arbeit - jedoch nicht mehr, als eine Gruppe bei facebook zu moderieren. Ihr macht einen Aushang mit eurem Anliegen und bittet die MA, bei Interesse um eine Mail an die Betriebsrats-E-Mail-Adresse oder per Zettel ins Betriebsratsbüro. Fertig. Ein entsprechender Absatz kann an jeden Aushang unten angefügt werden. Wer keine BR-Infos mehr möchte, meldet sich bei euch wieder ab. Ein klassischer Newsletter eben.
07.04.2017 um 12:09 Uhr
Zitat (rsddbr): "Das Nutzen einer Plattform wie facebook kann ein Verstoß gegen die Schweigepflicht sein, auch wenn ihr eine geschlossene Gruppe einrichtet."
Bei Verstößen gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung ist eigentlich völlig egal welches Medium benutzt wird. Es ist aber zu vermuten dass nur Dinge veröffentlicht werden sollen, die für die Betriebsöffentlichkeit geeignet sind.
Nicht vergessen: Der Verteiler muss aktuell gehalten werden! Sprich: Ihr müsst dafür sorgen dass Arbeitnehmer die das Wahlrecht verlieren unverzüglich vom Verteiler genommen werden. Wie das sichergestellt werden soll ist mir schleierhaft.
07.04.2017 um 17:14 Uhr
Eine fb-Gruppe muss natürlich ebenfalls aktuell gehalten werden...
Bei der Verschwiegenheitspflicht dachte ich eher an Informationen, die zwar der Belegschaft zugänglich sind/sein dürfen, die aber Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
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