Eine einfache Bestätigung der von @gironimo hierzu getätigten Aussage hätte vollkommen ausgereicht.
Dazu dann auch noch eine persönliche Vermutung hinsichtlich unterstellter Hintergedanken abzugeben, belegt eher welche Gesinnung hinter dieser unnötigen Aussage steht.
@SteffenM
Wenn euer AG bei seinen von ihm persönlich erzeugten Betriebsausgaben keine Abstriche macht. Z. B. anstelle eines Audi A6 oder vergleichbarer, in einem Rolls Roy herumfährt, solltet auch ihr als BR keinen Gedanken daran verschwenden, eure Pflicht zur Schulung aus Kostengründen nicht wahrzunehmen.
Das hängt natürlich auch immer von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Betriebes ab.
Was für den einen Betrieb nur Peanuts sind, kann für einen anderen schon das in die roten Zahlen rutschen bedeuten.
Über das hier Notwendige sollte aber nicht groß diskutiert werden.
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Da leider keine Antwort mehr möglich ist, muss es leider hier sein.
Antwort 12 zur Antwort 7 Erstellt am 05.04.2017 um 10:06 Uhr von Pickel - eingestellt um 12:35
„WAF-Admin: Ich kann Ihre Antwort nicht nachvollziehen.“
Was zu erwarten war!
Hättest du hier jetzt nicht alles in diese Kategorie gepackt und dir auch einmal ein paar Gedanken über das dort wirklich Ausgesagte gemacht, hättest vielleicht sogar du hier die Pflicht eines Admins nachvollziehen können.
Deine Aussage dazu jetzt auf „Nicht freundlich“ zu reduzieren, lässt leider den Verdacht aufkommen, es mit dem Persönlichkeitsrecht anderer nicht so genau zu nehmen.
Was dann allerdings passieren kann, kannst du hier entnehmen: https:www.ra-plutte.de/persoenlichkeitsrechtsverletzung/
Wie NAIV andere dieses einordnen, erfährst du hier: https:de.wiktionary.org/wiki/naiv
Das im nachfolgenden Link beschriebene Buch zu besitzen und den dort beschriebenen Inhalt auch zu kennen, wäre für den ein oder anderen auch nicht verkehrt:
https:books.google.de/books?id=36k8dQL_uSMC&pg=PA49&lpg=PA49&dq=ist+naiv+eine+beleidigung&source=bl&ots=2JF5hKr42a&sig=n7z8M1Tdif-6YoReAMBojQYBVQo&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiJh_fE_4zTAhUF6RQKHUd0AZAQ6AEIUTAJ#v=onepage&q=ist%20naiv%20eine%20beleidigung&f=false
Zu glauben, man wäre ja nur virtuell unterwegs und deshalb nicht greifbar, kann zu einem schmerzhaften Irrglauben werden.
Dass ein verstopftes Klo, der zu Schrott gefahrene Firmenwagen und normale Personalkosten stets absetzbare Betriebskosten sind, ist eine pauschale Behauptung, die ohne Berücksichtigung anderer hier ev. greifender Vorgaben so auch nicht zutrifft. So kann aus jedem der hier benannten Fälle, auch ein Anspruch gegenüber Dritten entstehen, der dann auch nicht den absetzbaren Betriebsausgaben zuzuordnen ist.
Somit wäre diese Antwort nicht nur in einem Aufsatz für eine Steuerfachzeitschrift, sondern auch in einem Forum falsch.
Wobei diese dann als hier angemessen zu bezeichnen, auch als eine Herabwürdigung des ganzen Forums zu werten wäre. Was durch die Aussage: dieses Thema albern zu finden, nur noch bestärkt wird.
Dass es hier im Gegensatz zur eigenen Aussage dazu, doch an einer gewissen Grundqualifikation zu mangeln scheint, ist jetzt keine Herabwürdigung, sondern lediglich eine auf selbst offenbarte Fakten basierende Feststellung.