Schulungskosten
Hallo, Darf sich ein Geschäftsführer über die Schulungskosten (Br) äußern, der Belegschaft mitteilen? Wie muss ich mich verhalten als Br?
Community-Antworten (7)
15.03.2016 um 19:05 Uhr
man muss ihn an die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Friedenspflicht erinnern - und, dass derartige Vorgehensweisen auch als Behinderung der BR-Arbeit angesehen werden könnten (§ 119 BetrVG).
In der betrieblichen Öffentlichkeit Eure Schulungsaktivitäten transparent machen.
15.03.2016 um 21:07 Uhr
Es kommt dabei auf den Kontext an. Wenn die Aussage geeignet und davon motiviert ist, euch in ein schlechtes Licht zu rücken, wird es Richter geben, die darin Anzeichen einer BR-Behinderung sehen könnten.
Ein Staatsgeheimnis sind fiese Kosten aber selbstverständlich nicht. Wieso, habt ihr ein schlechtes Gewissen?
15.03.2016 um 22:34 Uhr
Nein, wir denken er wird sagen unsere anderen Pflegekräfte /Kollegen bekommen keine Schulungen mehr weil wir so teuer sind.
15.03.2016 um 23:03 Uhr
in diesem Kontext wäre es sicher unzulässig.... aber interessant dass ihr euch schon Gedanken darüber macht was die GL evtl irgendwann sagen wird. Auch das sagt was aus, entweder über euch oder den Chef ;)
16.03.2016 um 08:18 Uhr
Pickel, wieso sind Schulungskosten für den BR fiese Kosten?
16.03.2016 um 09:12 Uhr
@nicoline, Pickel meinte sicherlich "diese" Kosten.
@Eseltier, Seminare sind für euch unbedingt nötig, damit ihr eure Kollegen gut vertreten könnt. Das Ehrenamt, das ihr ausübt, ist nun mal mit Kosten verbunden. Wenn man keinen geschulten BR haben möchte, sollte man erst gar keinen wählen, daher sind eure Kollegen euch dankbar, daß ihr Seminare besucht!
Die Kosten für den BR sind im BetrVG geregelt und können nicht mit den anderen, von dir aufgeführten Kosten, in einen Topf geworfen werden.
16.03.2016 um 17:35 Uhr
§§ 40, 41 und 78 und daraus resultierend 119 BetrVG sind hier von Bedeutung
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