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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Nachtwache Arbeitszeit?

T
TiminaTor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Kurze Frage

Wir sind eine Rehabilitationsklinik. 2 Betriebsräte sind im Pflegepersonal und machen Dauernachtwache. Dürfen diese beiden Kollegen, wenn Sie früh um 6 Uhr nach Hause sind, 14 Uhr zur Sitzung kommen und diese als Arbeitszeit aufschreiben? Falls nein, dürften die Kollegen ja nur in der Freizeit kommen und haben dadurch extra Fahrtzeit

Zur Ergänzung: bei Beiden ist an diesen Tagen keine Tagschicht planbar, sie sind Dauernachtwachen!

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

03.04.2017 um 19:08 Uhr

Die Arbeit im BR ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Und die Kollegen haben einen Anspruch auf angemessene Ruhe. Daraus ergibt sich u.U. dass sie die Schicht früher beenden müssen.

Das solltet ihr mit dem AG klären.

T
TiminaTor

04.04.2017 um 09:23 Uhr

Danke für die schnelle Antwort! Wie verhält es sich dann, wenn die Kollegen Schicht hatten und dann die Ausgleichstage auf die Sitzungstage fallen, also somit frei wären. Können die Kollegen dann trotzdem kommen und Stunden aufschreiben?

E
Ernsthaft

05.04.2017 um 14:55 Uhr

Sie können nicht nur, sie müsten sogar.

Freizeit ist im Gegensatz zu Urlaub, kein Verhinderungsgrund. Je nach art der Freizeitgestaltung, kann sich aber ein Verhinderungsgrund ergeben. Das ist immer dann der Fall, wenn dem BRM eine Teilnahme unzumutbar ist.

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