Erstellt am 31.03.2017 um 08:35 Uhr von outofmemory
Er kann nicht regulär teilnehmen.
Eine Teilnahme als Sachverständiger zu bestimmten Themen wäre möglich.
Erstellt am 31.03.2017 um 08:46 Uhr von gironimo
Das wäre dann so etwas wie eine betriebliche Auskunftsperson im Sinne §80 Abs. 2 BetrVG, die zu bestimmten Dingen hinzu gezogen wird.
Aber auch eine 450.- €-Kraft kann sich zum BR wählen lassen. ....
Erstellt am 31.03.2017 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Ob jemand an einer BR-Sitzung teilnehmen darf, oder nicht, hängt nicht davon ab, ob er Ex Br. Vorsitzender ist, sondern davon, ob er BR Mitglied ist. Dies ist der Frage nicht zu entnehmen!
Wenn sich die 450,- € Tätigkeit nahtlos an sein altes Arbeitsverhältnis angeschlossen hat, dann liegt die Vermutung nahe, dass er weiterhin BR-Mitglied ist, mit allen Rechten und Pflichten.
Erstellt am 31.03.2017 um 11:50 Uhr von Stuti
Vielen dank für eure schnellen und guten Antworten.
Erstellt am 31.03.2017 um 12:36 Uhr von nicoline
*Wenn sich die 450,- € Tätigkeit nahtlos an sein altes Arbeitsverhältnis angeschlossen hat, dann liegt die Vermutung nahe, dass er weiterhin BR-Mitglied ist, mit allen Rechten und Pflichten.*
So hat es unser Anwalt bestätigt.
Vermutlich platzt hier gleich die juristische Sekunde rein!
Erstellt am 31.03.2017 um 14:38 Uhr von outofmemory
...oder das er seit über 3 Jahren auf 450€ Basis beschäftigt ist.
Erstellt am 31.03.2017 um 15:10 Uhr von gironimo
Immerhin steht da ExBRV in der Frage - also doch Unterbrechung? Oder voreilig das Handtuch geworfen?
Erstellt am 31.03.2017 um 20:36 Uhr von nicoline
*Immerhin steht da ExBRV in der Frage *
Vielleicht, weil auch diese Menschen gedacht haben: Rente, alles vorbei.
Erstellt am 01.04.2017 um 09:05 Uhr von Pjöööng
Vielleicht hat das Gremium ja auch nur erkannt, dass BR-Vorsitz in einem Betrieb mit über 200 AN nicht in 10 Stunden pro Woche zu erledigen ist.
Erstellt am 02.04.2017 um 19:21 Uhr von jorojo
Stuti
Nach meiner Ansicht ist er aus dem BR ausgeschieden. Wenn er auf 450 Euro Basis weiterarbeitet.
Wenn er aber als Teilzeitkraft ohne Unterbrechung weiter arbeitet bleibt er im BR.
Ja nicoline hier platzt die juristische Sekunde rein.
outofmemory willst du damit sagen, wenn er schon vor der letzten BR Wahl auf 450 Euro gearbeitet hat ? Dann hast du vollkommen recht.
Pjöööng hier hat bis jetzt noch niemand behauptet, das er weiter BRV ist oder sein will, und 10 Std in der Woche für 450 Euro sind doch auch ein bisschen wenig
Gruß jorojo
Erstellt am 03.04.2017 um 14:19 Uhr von nicoline
jorojo
*ich wollte wissen ob ein Ex Br. Vorsitzender (war 100% freigestellt) wenn er in Rente ist. Aber auf 450? Basis bei uns tätig jederzeit an den Br. Sitzung teilnehmen?*
*Nach meiner Ansicht ist er aus dem BR ausgeschieden. Wenn er auf 450 Euro Basis weiterarbeitet.*
Wie kannst du zu der Ansicht gelangen, aus der Fragestellung? Das grenzt an Glaskugel.
*Wenn er aber als Teilzeitkraft ohne Unterbrechung weiter arbeitet bleibt er im BR.*
Und was genau ist der Unterschied zwischen einer 450€ Kraft die ohne Unterbrechung weiterarbeitet und einer Teilzeitkraft?