Erstellt am 28.03.2017 um 14:48 Uhr von Pjöööng
Na super dass Ihr so klare Lager habt!
Man könnte sich ja auch lösungsorientiert positionieren: Es gibt ein Problem welches weder im Interesse des Arbeitgebers, noch im Interesse der Arbeitnehmer ist. Wie kann das Problem gelöst werden?
Erstellt am 28.03.2017 um 14:53 Uhr von outofmemory
3 Ideen habe ich:
1. Ausrichting der Kameras so, dass nur die Maschinen gefilmt werden. (da hatte ich jetzt nicht gelesen, dass die geprüft nicht möglich wäre.)
2. Relevant werden die Aufnahmen nur bei Störung. Ich kenne zwar nicht jetzt eure Produktion und auch nicht wie lange ein Ereigniss der Störung dauert. Aber in Kombination aus Störungsmeldung der Maschine und Aufzeichnungsintervall der IP-Kamera könnte man die Dauer der Aufzeichnung reduzieren. (z.B. 10 Minuten vor Störung und bis Störungsende)
3.Wenn man es nicht eingrenzen kann und wenn man bezweifelt, was mit den Bildern gemacht wird, kann man auch vereinbaren, dass die Sichtung nur zusammen mit dem BR vorgenommen wird.(dürfte aber schon Zeit schlucken)
Erstellt am 28.03.2017 um 14:58 Uhr von UliPK
Ein sehr heikles Thema.
Lese dir das mal dazu durch:
https:www.boeckler.de/22293_22296.htm
und er der Link zur PDF:
https:www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_videoueberwachung.pdf
Eine BV dazu machen die aber auch den Abbau der Kameras beinhaltet wenn die Anlage das macht was sie soll.
Erstellt am 28.03.2017 um 14:59 Uhr von Pjöööng
Womit dann schon die Frage wäre, ob es überhaupt sinnstiftend ist, IP-Cameras einzusetzen... (bzeieht sich auf ooms Vorschlag)
Erstellt am 28.03.2017 um 18:30 Uhr von gironimo
>Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man die Kameras so platzieren kann, dass nie irgend eine Person darauf zu erkennen ist<
wie sie eingerichtet uns ausgerichtet werden, ist ja gerade (mit) Gegenstand der Mitbestimmung.
Also erst einmal mit dem Arbeitgeber verhandeln und dann am Ende sehen, ob man dem Verhandlungsergebnis zustimmen kann oder nicht.