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IP-Kameras

B
Brezeljunge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, ich hätte hier mal eine nicht alltägliche Frage. Nachdem wir eine neue, sehr komplexe Produktionsanlage bekommen haben stellte sich nun heraus, dass diese Anlage gespickt ist mit lauter "Kinderkrankheiten" und somit eine kontinuierliche Produktion so gut wie nicht möglich ist. Der Versuch die Fehler zu beheben ist wohl gescheitert. Nun möchte man diese Anlage mit mindestens 7 Stück IP-Kameras bestücken (mit der Option auf mehr) und fragt deshalb beim Betriebsrat wegen einer Zustimmung gemäß § 87, Abs. 1, Nr. 6 an. Nun haben wir das grundsätzliche Problem, dass wir ein sehr geteilter Betriebsrat sind. Die eine Seite ist Arbeitgeber lastig und die andere Seite vertritt die Mitarbeiter. Die Arbeitgeber lastige Seite stimmt den Kameras zu und wir, die andere Seite sind dagegen. Die Frage ist nun, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat. Schließlich gibt es noch das Persönlichkeitsrecht, es gibt das Recht am eigenen Bild usw. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man die Kameras so platzieren kann, dass nie irgend eine Person darauf zu erkennen ist, zumal die Aufzeichnungsdauer kontinuierlich immer 24 Stunden betragen soll. Letztendlich könnte man auch die Mitarbeiter überwachen oder man könnte kontrollieren, ob eventuell eine Mitarbeiter für die Fehler verantwortlich ist. Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

28.03.2017 um 16:48 Uhr

Na super dass Ihr so klare Lager habt!

Man könnte sich ja auch lösungsorientiert positionieren: Es gibt ein Problem welches weder im Interesse des Arbeitgebers, noch im Interesse der Arbeitnehmer ist. Wie kann das Problem gelöst werden?

O
outofmemory

28.03.2017 um 16:53 Uhr

3 Ideen habe ich:

  1. Ausrichting der Kameras so, dass nur die Maschinen gefilmt werden. (da hatte ich jetzt nicht gelesen, dass die geprüft nicht möglich wäre.)
  2. Relevant werden die Aufnahmen nur bei Störung. Ich kenne zwar nicht jetzt eure Produktion und auch nicht wie lange ein Ereigniss der Störung dauert. Aber in Kombination aus Störungsmeldung der Maschine und Aufzeichnungsintervall der IP-Kamera könnte man die Dauer der Aufzeichnung reduzieren. (z.B. 10 Minuten vor Störung und bis Störungsende) 3.Wenn man es nicht eingrenzen kann und wenn man bezweifelt, was mit den Bildern gemacht wird, kann man auch vereinbaren, dass die Sichtung nur zusammen mit dem BR vorgenommen wird.(dürfte aber schon Zeit schlucken)
U
UliPK

28.03.2017 um 16:58 Uhr

Ein sehr heikles Thema.

Lese dir das mal dazu durch: https:www.boeckler.de/22293_22296.htm

und er der Link zur PDF: https:www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_videoueberwachung.pdf

Eine BV dazu machen die aber auch den Abbau der Kameras beinhaltet wenn die Anlage das macht was sie soll.

P
Pjöööng

28.03.2017 um 16:59 Uhr

Womit dann schon die Frage wäre, ob es überhaupt sinnstiftend ist, IP-Cameras einzusetzen... (bzeieht sich auf ooms Vorschlag)

G
gironimo

28.03.2017 um 20:30 Uhr

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man die Kameras so platzieren kann, dass nie irgend eine Person darauf zu erkennen ist<

wie sie eingerichtet uns ausgerichtet werden, ist ja gerade (mit) Gegenstand der Mitbestimmung.

Also erst einmal mit dem Arbeitgeber verhandeln und dann am Ende sehen, ob man dem Verhandlungsergebnis zustimmen kann oder nicht.

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