Hallo alle zusammen, ich hätte hier mal eine nicht alltägliche Frage. Nachdem wir eine neue, sehr komplexe Produktionsanlage bekommen haben stellte sich nun heraus, dass diese Anlage gespickt ist mit lauter "Kinderkrankheiten" und somit eine kontinuierliche Produktion so gut wie nicht möglich ist. Der Versuch die Fehler zu beheben ist wohl gescheitert. Nun möchte man diese Anlage mit mindestens 7 Stück IP-Kameras bestücken (mit der Option auf mehr) und fragt deshalb beim Betriebsrat wegen einer Zustimmung gemäß § 87, Abs. 1, Nr. 6 an. Nun haben wir das grundsätzliche Problem, dass wir ein sehr geteilter Betriebsrat sind. Die eine Seite ist Arbeitgeber lastig und die andere Seite vertritt die Mitarbeiter. Die Arbeitgeber lastige Seite stimmt den Kameras zu und wir, die andere Seite sind dagegen. Die Frage ist nun, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat. Schließlich gibt es noch das Persönlichkeitsrecht, es gibt das Recht am eigenen Bild usw. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man die Kameras so platzieren kann, dass nie irgend eine Person darauf zu erkennen ist, zumal die Aufzeichnungsdauer kontinuierlich immer 24 Stunden betragen soll. Letztendlich könnte man auch die Mitarbeiter überwachen oder man könnte kontrollieren, ob eventuell eine Mitarbeiter für die Fehler verantwortlich ist. Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.