Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. An unserer Firma wird eine weitere Halle angebaut. Dies wird über eine Baufirma erledigt, die nun Kameras zur Überwachung ihrer eigenen umzäunten Baustelle aufgestellt hat. Die Kameras sind schwenkbar und können auch unsere Mitarbeiter bei ihren Pausen aufnehmen. Die Aufnahmen erfolgen dauerhaft und können über einer Handy-App in Echtzeit eingesehen werden. Die GL hat einen Zugriff darauf und will die Aufnahmen später für einen Zeitrafferfilm mit dem Baufortschritt benutzen. Wer noch weiter Zugriff hat, kann ich außer unserem Projektleiterschnittstelle für die Baustelle nicht sagen.
Nun zu meinen Problem:
Sind diese Kameras Mitbestimmungspflichtig? Sie sind nicht von unserem AG, können aber zur Überwachung der Leistungskontrolle verwendet werden, da die GL Zugriff darauf hat. Ich schließe somit § 87 Abs.1 Nr. 6 aus. Ebenso eine BV über die Kameras, da ich sie nicht mit der Baufirma abschließen kann. Was ist aber mit dem Zeitrafferfilm? Die Baufirma besteht auf ihre Kameras, um Diebstahl und unbefugtes Betreten zu überwachen. Mir fällt nur eine Zweckgebundene BV für den Film ein, der die Mitarbeiterüberwachung ausschließt.

Ich wäre für euren Rat dankbar.