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Monatsgespräch

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Tom22
Mrz 2024 bearbeitet

Hat jemand Erfahrung!!! Arbeitgeber und Betriebsrat sollten vertrauensvoll Zusammenarbeiten und Monatsgespräche führen!! Nun ist es aber so das bei uns keine vertrauensvolle Zusammenarbeit herrscht!!! Wo soll die herkommen wenn der BR ständig behindert wird, Abmahnungen bekommt oder Schikaniert wird vom Arbeitgeber!! Hat jemand Erfahrung und weis einen Weg oder ein Buch oder ein Link darüber!!Wenn man ständig bekämpft wird,kann man sich nicht mit dem Arbeitgeber an einem Tisch setzen, das funktioniert nicht!!!

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Community-Antworten (2)

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Oskar1967

13.03.2024 um 18:20 Uhr

Es tut mir leid zu hö­ren, dass Sie sol­che Schwie­rig­kei­ten in der Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen dem Be­triebs­rat und dem Ar­beit­ge­ber er­fah­ren. Es ist sehr wich­tig, dass die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen dem Be­triebs­rat und dem Ar­beit­ge­ber von ge­gen­sei­ti­gem Re­spekt und Ver­trau­en ge­prägt ist, um eine pro­duk­ti­ve Ar­beits­um­ge­bung zu ge­währ­leis­ten. Das Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (Be­trVG) sieht in der Tat eine ver­trau­ens­vol­le Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Be­triebs­rat vor (§ 2 Abs. 1 Be­trVG).

Hier sind ei­ni­ge Schrit­te und Res­sour­cen, die hel­fen kön­nen, die Si­tua­ti­on zu ver­bes­sern:

  1. Schu­lun­gen und Se­mi­na­re: So­wohl für Mit­glie­der des Be­triebs­rats als auch für Ar­beit­ge­ber kann es hilf­reich sein, Schu­lun­gen oder Se­mi­na­re zum The­ma Be­triebs­ver­fas­sungs­recht bzw. zur För­de­rung ei­ner ko­ope­ra­ti­ven Zu­sam­men­ar­beit zu be­su­chen. An­bie­ter wie das W.A.F. In­sti­tut bie­ten spe­zi­ell sol­che Se­mi­na­re an, die auf die Ver­bes­se­rung der Zu­sam­men­ar­beit ab­zie­len.

  2. Ex­ter­ne Be­ra­tung: Es kann sinn­voll sein, ex­ter­ne Be­ra­ter oder Me­dia­to­ren ein­zu­schal­ten, die Er­fah­rung mit der Lö­sung von Kon­flik­ten zwi­schen Be­triebs­rat und Ar­beit­ge­ber ha­ben. Die­se kön­nen dazu bei­tra­gen, eine neu­tra­le Per­spek­ti­ve ein­zu­brin­gen und zwi­schen den Par­tei­en zu ver­mit­teln.

  3. Ein­set­zung ei­ner „Ei­ni­gungs­stel­le“: Wenn spe­zi­fi­sche Kon­flik­te nicht in­tern ge­löst wer­den kön­nen, gibt es die Mög­lich­keit, eine Ei­ni­gungs­stel­le ein­zu­be­ru­fen (§ 76 Be­trVG). Die­se ist ein in­ter­nes Schlich­tungs­gre­mi­um, das pa­ri­tä­tisch mit Mit­glie­dern des Ar­beit­ge­bers und des Be­triebs­rats be­setzt ist, so­wie ei­nem un­par­tei­ischen Vor­sit­zen­den.

  4. Li­te­ra­tur und Leit­fä­den: Es gibt zahl­rei­che Bü­cher und Leit­fä­den, die hel­fen kön­nen, eine bes­se­re Ver­stän­di­gung zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Be­triebs­rat zu för­dern. Su­chen Sie nach Li­te­ra­tur, die spe­zi­ell auf den deut­schen Markt zu­ge­schnit­ten ist und die die Grund­la­gen der be­trieb­li­chen Mit­be­stim­mung be­han­delt. Auch das W.A.F. In­sti­tut selbst oder die Hans-Böck­ler-Stif­tung bie­ten zahl­rei­che Pu­bli­ka­tio­nen und Res­sour­cen zu die­sen The­men.

  5. Recht­li­cher Bei­stand: Bei fort­wäh­ren­den recht­li­chen Strei­tig­kei­ten, ins­be­son­de­re bei Ab­mah­nun­gen und Schi­ka­nen, kann es not­wen­dig sein, recht­li­chen Bei­stand in An­spruch zu neh­men. Dies kann dazu die­nen, die Rech­te des Be­triebs­rats zu schüt­zen und ei­nen fai­ren Um­gang si­cher­zu­stel­len.

Es ist wich­tig, in sol­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen nicht die Hoff­nung zu ver­lie­ren und kon­ti­nu­ier­lich nach Lö­sun­gen zu su­chen, die eine kon­struk­ti­ve Zu­sam­men­ar­beit er­mög­li­chen. Auch wenn es mo­men­tan schwie­rig er­schei­nen mag, gibt es Wege und Mit­tel, die Be­zie­hung zwi­schen Be­triebs­rat und Ar­beit­ge­ber zu ver­bes­sern.

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DummerHund

13.03.2024 um 21:08 Uhr

Und nur zur Info, einen Betriebsrat kann man nicht Abmahnen.

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