Erstellt am 28.03.2017 um 08:30 Uhr von moreno
Die Geschäftsführung geht es nichts an wie Ihr Eure Arbeit aufteilt. Wenn Aufgaben von nicht frei gestellten BRM erledigt werden, müssen die sich halt nach §37 BetrVG abmelden für die benötigte Zeit. Da würde ich auch jede Einmischung verbieten und mal ganz schnell mit Behinderung der Betriebsratsarbeit winken. Schönes Thema fürs nächste Monatsgespräch. :-)
Erstellt am 28.03.2017 um 09:57 Uhr von Pjöööng
Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, von einem gut geschulten BR vertreten zu werden und ebenso hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, einem BR gegenüber zu sitzen mit dem er auf Augenhöhe verhandeln kann.
Im Rahmen der Grundlagenschulungen lernt man, dass sich der BR nicht für oder gegen Neuwahlen entscheiden kann, sondern dass diese (z.B.) einzuleiten sind wenn Stichtag 2 Jahre nach der Wahl die Belegschaftsstärke entsprechend gewachsen oder gefallen ist und diese nicht eingeleitet werden dürfen, wenn dies zu einem anderem Zeitpunkt der Fall ist (es sei denn, es lägen andere Gründe vor).
Des weiteren lernt man in den Grundlagenschulungen, dass der Freistellungsanspruch nicht von der Größe des Gremiums abhängt, sondern von der aktuellen Größe der Belegschaft. Der Freistellungsanspruch kann auch während der Amtszeit entstehen.
Also entscheidet Ihr Euch nicht gegen Neuwahlen, sondern haltet Euch an das Gesetz und Eure Freistellung "erwirkt" Ihr nicht bei Eurem Arbeitgeber, sondern Ihr beansprucht sie. Und wenn Euer Arbeitgeber weiß, dass Ihr Eure Rechte kennt, dann wird er diese unselige Diskussion mit Euch nicht führen!
Erstellt am 28.03.2017 um 10:27 Uhr von MasterPit
Hallo und danke für die Antworten;
wir haben das nicht falsch gemacht, sondern im Gremium überlegt, ob wir Neuwahlen erzwingen, indem wir alle gleichzeitig das Amt niederlegen. Dagegen haben wir uns entschieden. Das war unsere Entscheidung gegen die Wahl.
Die Freistellung ist mit 226 Mitarbeitern eine VK - die haben wir. Das Gremium ist 7, die Freistellung berechnet sich anders, haben wir auch richtig gemacht bzw. eingefordert und umgesetzt.
Dennoch, da muss ich Dir leider widersprechen, führt unsere GF STÄNDIG diese dämlichen Diskussionen mit uns und wirft uns das hin, wenn wir "BR-Stunden" produzieren...
Erstellt am 28.03.2017 um 11:56 Uhr von Pjöööng
Ok, dann hast Du Dich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.
Was eine VK ist weiß ich allerdings nicht. Diese Abkürzung habe ich bisher weder in dem Zusammenhang mal gehört, noch erschließt sie sich mir.
Ich denke, diese Diskussion muss man gar nicht mit der Geschäftsführung ständig führen. Man kann sie sehr schnell abwürgen, mit dem Hinweise durch solche nutzlosen Diskussionen keine BR-Stunden produzieren zu wollen.
Erstellt am 28.03.2017 um 12:38 Uhr von nicoline
VK = Voll(zeit)kraft
gebräuchliche Abkürzung z.B. im Gesundheitswesen