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Arbeit nur durch freigestellte? Entlastung / Lastausgleich...

M
MasterPit
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

ich muss etwas "Hintergrund liefern": unser BR ist ein 7er Gremium, aber laut Mitarbeiterzahl hätten wir schon einen 9er BR - wir haben uns aber dagegen entschieden, Neuwahlen einzuleiten, da die Mitarbeiterzahlen sich erst vor kurzer Zeit über die "magische Grenze" bewegt haben.

Für die BR-Arbeit haben wir aber bei unserer GF eine Freistellung erwirkt, die sich zwei Mitglieder (Vors./Stv.) teilen (50% je). Unsere GF ist aber nun der Meinung, dass die beiden ALLE Arbeiten erledigen und andere BR-Mitglieder nur noch für Sitzungen freigestellt werden müssen und sonst gar nicht mehr.

Wie zieht man einer GF diesen Zahn? Wir kriegen die Arbeit jetzt schon kaum mit Hilfe der anderen Mitglieder erledigt, weil wir mit mehreren Betriebsteilen (und viel Raum dazwischen) und dazu noch viel problematischen Situationen (Mobbing, Konflikte, ...) zu tun haben. Dazu kommt eine extrem hohe Personalfluktuation - ich selbst gehöre mit ca. 10 Jahren Zugehörigkeit zu den "Urgesteinen"... :)

Gibt es da einen Passus z.B. im BetrVG oder Fitting o.ä., der uns die Argumentation etwas erleichtert, dass die Arbeiten auch delegiert oder auf alle verteilt werden können?

Danke schonmal und eine ruhige Woche! M.

89805

Community-Antworten (5)

M
Moreno

28.03.2017 um 10:30 Uhr

Die Geschäftsführung geht es nichts an wie Ihr Eure Arbeit aufteilt. Wenn Aufgaben von nicht frei gestellten BRM erledigt werden, müssen die sich halt nach §37 BetrVG abmelden für die benötigte Zeit. Da würde ich auch jede Einmischung verbieten und mal ganz schnell mit Behinderung der Betriebsratsarbeit winken. Schönes Thema fürs nächste Monatsgespräch. :-)

P
Pjöööng

28.03.2017 um 11:57 Uhr

Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, von einem gut geschulten BR vertreten zu werden und ebenso hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, einem BR gegenüber zu sitzen mit dem er auf Augenhöhe verhandeln kann.

Im Rahmen der Grundlagenschulungen lernt man, dass sich der BR nicht für oder gegen Neuwahlen entscheiden kann, sondern dass diese (z.B.) einzuleiten sind wenn Stichtag 2 Jahre nach der Wahl die Belegschaftsstärke entsprechend gewachsen oder gefallen ist und diese nicht eingeleitet werden dürfen, wenn dies zu einem anderem Zeitpunkt der Fall ist (es sei denn, es lägen andere Gründe vor).

Des weiteren lernt man in den Grundlagenschulungen, dass der Freistellungsanspruch nicht von der Größe des Gremiums abhängt, sondern von der aktuellen Größe der Belegschaft. Der Freistellungsanspruch kann auch während der Amtszeit entstehen.

Also entscheidet Ihr Euch nicht gegen Neuwahlen, sondern haltet Euch an das Gesetz und Eure Freistellung "erwirkt" Ihr nicht bei Eurem Arbeitgeber, sondern Ihr beansprucht sie. Und wenn Euer Arbeitgeber weiß, dass Ihr Eure Rechte kennt, dann wird er diese unselige Diskussion mit Euch nicht führen!

M
MasterPit

28.03.2017 um 12:27 Uhr

Hallo und danke für die Antworten;

wir haben das nicht falsch gemacht, sondern im Gremium überlegt, ob wir Neuwahlen erzwingen, indem wir alle gleichzeitig das Amt niederlegen. Dagegen haben wir uns entschieden. Das war unsere Entscheidung gegen die Wahl.

Die Freistellung ist mit 226 Mitarbeitern eine VK - die haben wir. Das Gremium ist 7, die Freistellung berechnet sich anders, haben wir auch richtig gemacht bzw. eingefordert und umgesetzt.

Dennoch, da muss ich Dir leider widersprechen, führt unsere GF STÄNDIG diese dämlichen Diskussionen mit uns und wirft uns das hin, wenn wir "BR-Stunden" produzieren...

P
Pjöööng

28.03.2017 um 13:56 Uhr

Ok, dann hast Du Dich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.

Was eine VK ist weiß ich allerdings nicht. Diese Abkürzung habe ich bisher weder in dem Zusammenhang mal gehört, noch erschließt sie sich mir.

Ich denke, diese Diskussion muss man gar nicht mit der Geschäftsführung ständig führen. Man kann sie sehr schnell abwürgen, mit dem Hinweise durch solche nutzlosen Diskussionen keine BR-Stunden produzieren zu wollen.

N
nicoline

28.03.2017 um 14:38 Uhr

VK = Voll(zeit)kraft gebräuchliche Abkürzung z.B. im Gesundheitswesen

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