Erstellt am 01.04.2016 um 11:11 Uhr von gironimo
Ihr müsst überzeugende Argumente und ein ernstzunehmendes Konzept "Zentrallager" haben. Dann könnt Ihr auch einen Vorschlag nach § 92a BetrVG machen. Eure Kompetenz ist da jedenfalls höher angesiedelt als auf der Konzernebene. Dabei reichen allgemeingültige Statistikwerte nicht aus.
>Der Materialfluß und somit auch die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren stätig zugenommen- nur die personelle Ausstattung nicht< scheinbar scheint es aber bei Euch zu funktionieren. Das reicht dem Arbeitgeber. Erst wenn es tatsächlich Probleme bei der Produktion oder unzumutar hohe Kosten gibt, wird der sich bewegen lassen.
Gibt es für den Bereich eine (mitbestimmte) Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 5 ArbSchG?
Erstellt am 01.04.2016 um 11:17 Uhr von nelchen
Hallo gironimo,
das mit der Gefährdungsbeurteilung ist ein guter Hinweis, muss ich aber erstmal recherchieren.
Recht geb ich Dir zur Funktionalität: wenn der Kollege krankheitsbeding ausfällt, wir dieses Loch irgendwie gestopft und das nächste tut sich dadurch aber auf. Das Loch bekommt man dann aber auch wieder irgendwie geschlossen.
Kann uns das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eine Hilfe sein?
Erstellt am 01.04.2016 um 15:56 Uhr von Rattle
Hallo,
ihr solltet mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen, könnte die SBV machen wenn dann eine Installiert ist?
Dann sollte die GL, IA, der Kollege und SBV, eventuell Betriebsarzt sich zusammen setzen und nach einer Lösung suchen.
Bei uns ist es dann dazu gekommen das der Kollege nur noch vier stunden an seinem Arbeitsplatz arbeitete und vier Stunden eine leichte Arbeit verrichtet (bei uns die Arbeitskleidung und Sicherheits Artikel ausgab und verwaltet) diese vier stunden wurden dann vom IA an die Firma bezahlt.
Vielleicht lenkt dann der ArG ein, wenn ihr das bei euch so in etwa hinbekommt?
Mal hier SGB IX § 110 nachschauen..........
MFG