Entlastung eines Kollegen durch evtl. Personalaufstockung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir haben einen Kollegen der bei uns im Zentrallager allein arbeitet, 2 Jahre vor erreichen der Regelaltersgrenze ist und zu dem eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten hat. Zu den Ausfallzeiten bedarf es dann wohl keiner Erklärung.
Der Materialfluß und somit auch die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren stätig zugenommen- nur die personelle Ausstattung nicht. Wir haben mit der verantwortlichen Abteilungsleitung Z-D-F zusammen getragen um dies zu belegen. Das die Arbeitsleistung mit zunehmendem Alter nachlässt ist ja hinreichend bewiesen. Nun wollen wir mit unserem GF über eine Entlastung reden, d.h. wir möchten gern Entlastung durch personelle Aufstockung, auch im Hinblick auf das zu erwartende Ausscheiden des Kollegen.
Welche Möglichkeiten seht Ihr neben dem hinzuziehen der Konzern- SBV noch, um unser Anliegen gegenüber dem ArbG zu untermauern und durchzusetzten?
Danke für die Hilfe.
MfG
nelchen
Community-Antworten (3)
01.04.2016 um 13:11 Uhr
Ihr müsst überzeugende Argumente und ein ernstzunehmendes Konzept "Zentrallager" haben. Dann könnt Ihr auch einen Vorschlag nach § 92a BetrVG machen. Eure Kompetenz ist da jedenfalls höher angesiedelt als auf der Konzernebene. Dabei reichen allgemeingültige Statistikwerte nicht aus.
Der Materialfluß und somit auch die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren stätig zugenommen- nur die personelle Ausstattung nicht< scheinbar scheint es aber bei Euch zu funktionieren. Das reicht dem Arbeitgeber. Erst wenn es tatsächlich Probleme bei der Produktion oder unzumutar hohe Kosten gibt, wird der sich bewegen lassen.
Gibt es für den Bereich eine (mitbestimmte) Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 5 ArbSchG?
01.04.2016 um 13:17 Uhr
Hallo gironimo,
das mit der Gefährdungsbeurteilung ist ein guter Hinweis, muss ich aber erstmal recherchieren.
Recht geb ich Dir zur Funktionalität: wenn der Kollege krankheitsbeding ausfällt, wir dieses Loch irgendwie gestopft und das nächste tut sich dadurch aber auf. Das Loch bekommt man dann aber auch wieder irgendwie geschlossen.
Kann uns das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eine Hilfe sein?
01.04.2016 um 17:56 Uhr
Hallo,
ihr solltet mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen, könnte die SBV machen wenn dann eine Installiert ist? Dann sollte die GL, IA, der Kollege und SBV, eventuell Betriebsarzt sich zusammen setzen und nach einer Lösung suchen.
Bei uns ist es dann dazu gekommen das der Kollege nur noch vier stunden an seinem Arbeitsplatz arbeitete und vier Stunden eine leichte Arbeit verrichtet (bei uns die Arbeitskleidung und Sicherheits Artikel ausgab und verwaltet) diese vier stunden wurden dann vom IA an die Firma bezahlt.
Vielleicht lenkt dann der ArG ein, wenn ihr das bei euch so in etwa hinbekommt?
Mal hier SGB IX § 110 nachschauen..........
MFG
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