Sichere Kommunikation
Ein sonniges Hallo zum Wochenstart,
ich habe drei Fragen zum Datenschutz.
Doch erst mal zum Sachverhalt. Wir haben einen Gesamtbetriebsrat, dessen Mitglieder über das gesamte Bundesgebiet verstreut sind. Unser bevorzugtes Kommunikationsmittel zwischen den Sitzungen ist neben dem Telefon vor allem E-Mail. Darüber werden auch die Tagesordnung, die Protokolle oder andere Unterlagen (z.B. Betriebsvereinbarungsentwürfe etc.) verteilt. Nun wissen wir alle, das E-Mail ungeschützt ähnlich dem Postkarten versenden ist. Meine lieben Kolleg*innen sind aber leider zu "was weiß ich" um noch die simpelste Verschlüsselung zu akzeptieren. D.h. die Mehrheit lehnt Verschlüsselung konsequent ab.
Meine Fragen: 1.) Wie handhabt Ihr den Datenschutz bei der BR bzw GBR Kommunikation? 2.) Gibt es und wenn ja welche, Vorschriften, Rechtsgrundlagen zum Thema? 3.) Wie kann ich meine Kolleg*innen davon überzeugen zu "verhüten" bzw. die Daten zu schützen anstatt sich ungeschützt in den E-Mail Verkehr zu stürzen?
Danke, LG
Community-Antworten (3)
27.03.2017 um 16:07 Uhr
Wir haben eine BV zum Thema E-Mail, die für den ganzen Betrieb gilt. Darin verpflichtet sich der AG zur größt möglichen Sicherheit.
Und darum verschicken auch wir unbekümmert E-Mail's.
27.03.2017 um 16:17 Uhr
Wir verschlüsseln die Mails.
Hat etwas Überzeugungsarbeit gekostet, aber mit der Zeit war es kein Problem mehr.
Wir sind auch über mehere Standorte verteilt. Ich habe einfach mal den Vorschlag gebracht, alternativ zur Verschlüsselung alle Protokolle per Einschreiben mit Rückschein an alle BR-Mitglieder zu versenden. Nur so kann ich sicher sein, dass nur das BR-Mitglied die Post erhält. Alternativ, frag doch mal, ob deine BR-Kollegen einverstanden sind, einfach alle Protokolle/ Beschlüsse..... am "schwarzen Brett" auszuhängen. Vielleicht muss man es den Kollegen bildhaft darstellen, was eine unverschlüsselte Mail bedeutet.
Viel Erfolg bei der Überzeugungsarbeit
27.03.2017 um 16:52 Uhr
das BAG ist beim Firmennetz recht entspannt unterwegs (Aktenzeichen: 7 ABR 50/14)
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