Erstellt am 23.11.2023 um 19:00 Uhr von Dummerhund
Was steht denn im Bezug auf Schichten im Arbeitsvertrag?
Hat der Betriebsrat dem 2 Schicht System zugestimmt?
Erstellt am 27.11.2023 um 16:03 Uhr von mamagarn
Das klingt stark nach Kurzarbeit – die gibt es nicht nur während Corona. In dem Fall wären seitens des AG die Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld zu prüfen. und bei der Agentur KuG zu beantragen.
Der Kurzarbeit muss ein MA individuell zustimmen (Vertrag) – sonst Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 BGB. Anwalt ansprechen.
Wenn BR vorhanden ist, hat der kollektiv mitzubestimmen (Betriebsvereinbarung) aufgrund von § 87 (1) 2. und 3. BetrVG. Eine Forderung kann beispielsweise die Aufstockung oder Weitergewährung von Zuschlägen sein – wobei glaube Nachtzuschläge nur zu gewähren wären, wenn auch tatsächlich nachtgearbeitet wird. BR ansprechen.
Erstellt am 27.11.2023 um 17:20 Uhr von Tagträumer_5
Eine Frage an den TE ...
Woher soll das Geld kommen? Aktuell Auftragsmangel, die deutsche Wirtschaft schrumft im Allgemeinen. Einfach Pech für den AG oder wie stellst Du Dir das vor?
Erstellt am 27.11.2023 um 17:26 Uhr von mamagarn
Der Forumstroll tagträumer wieder am halluzinieren …
Wie wäre es mit: 'Hier Chef, ich bezahle dich, damit ich arbeiten kommen darf.'
Kurzarbeitergeld und Auftragsaquise sind die Stichworte, unternehmerisches Risiko ist die Grundlage.