Erstellt am 12.03.2017 um 20:25 Uhr von ganther
das wird der AG entscheiden. Es gibt zwar den § 99 Abs. 2 Nr. 3 aber wenn man den letzten Halbsatz richtig liest gibt es hier eine Privilegierung nur für unbefristete Stellen.
Wenn der AG keinen Befristungsgrund hat, kann ich verstehen, dass der AG die Beiden nicht berücksichtigt. Der BR sollte für die MA aber mal ausloten wo eine Lösung liegen könnte
Erstellt am 12.03.2017 um 22:58 Uhr von Pjöööng
Die Frage ist für mich unverständlich.
2 AN mit unbefristetem Vertrag wechseln intern für eine befristete Zeit auf eine andere Stelle. Warum sollten sie sich nicht auf eine andere Stelle bewerben dürfen?
Erstellt am 13.03.2017 um 08:20 Uhr von Newbie
Guten Morgen,
@Pjöööng, woher nimmst du dein Wissen, dass diese zwei Mitarbeiter einen UNBEFRISTET Vertrag haben?
Zur Frage:
Warum sollten Sie sich nicht bewerben dürfen? Wenn der AG sie berücksichtigt, kann er nur keinen "befristet" Vertrag diesen zwei Mitarbeiter geben. Aber auch nur, wenn sie bereits einen unbefristet Vertrag haben.
Viele Grüße
Newbie
Erstellt am 13.03.2017 um 08:43 Uhr von Pjöööng
Newbie,
wie ich ja schrieb ist die Frage für mich unverständlich, weil eben diese wichtigen Informationen fehlen! Es ist also kein Wissen von mir, sondern eine Vermutung und es wäre eigentlich gut wenn der Fragesteller die notwendigen Informationen gibt.