W.A.F. LogoSeminare

Teilzeitbefristungsgesetz

S
Saft
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen?

Antrag auf Std. Reduzierung wurde fristgerecht gestellt. Ab 1.12.23 soll diese Reduzierung greifen.

Keine Äußerung dazu durch Arbeitgeber.

Sagte nur hab’s zur Kenntnis genommen.

Muss ich jetzt noch was beachten? Eigentlich ist’s ja durch da der AG nicht schriftlich dazu Stellung genommen hat?

Was tue ich wenn er es nicht akzeptiert?

Vielen Dank

19804

Community-Antworten (4)

M
Moreno

17.11.2023 um 19:29 Uhr

Wenn der AG einen Monat vor der gewünschten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgibt gilt die Verkürzung als genehmigt.

C
celestro

17.11.2023 um 21:49 Uhr

Wenn der AG es nicht akzeptiert musst Du einen RA einschalten (oder vor Gericht gehen), oder damit leben und Dich danach richten.

S
Saft

18.11.2023 um 08:45 Uhr

Danke, für die Info.

So hatte ich das im Paragraf TZBG auch verstanden ,das die Verkürzung dann als genehmigt gilt.

Seltsamerweise hatte mir ein Anwalt das Gegenteil erzählt er meinte ich müsste Feststellungsklage einreichen, das ist aber ja dann nur der Fall wenn er es in der Frist ablehnt.

Sollte der AG es auch nach verstreichen der Frist ablehen , müsste ich dann ja eh klagen.?

Schönes Wochenende

M
Moreno

18.11.2023 um 14:27 Uhr

Das doofe ist, dass man in der Regel kein Eilungsbedürftigkeit beweisen kann und so eine Klage ewig dauert.

Ihre Antwort