Ein Teamleiter hat einen AV in dem drinsteht, dass bis zu 20 Arbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Am Monatsende, wenn er mehr als 20 Plusstuden im Zeitkonto hat, werden ihm 20 Stunden automatisch gekappt. Der Rest bleibt drauf. Wenn er also am Monatsende 25 Plusstunden hat, hat er tags darauf nur noch 5. Dies deckt sich mit einer Regelung in seinem Arbeitsvertrag.

Nun haben wir als BR eine BV ausgehandelt, die für alle Mitarbeitern (außer den Leitenden nach §5 natürlich) das Kappen untersagt. Alle Plusstunden sind für den Folgemonat zu erhalten.

Wir sind uns im Gremium nicht einig, welche Regelung 'sticht': Der individuell ausgehandelte AV, oder die BV?