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Zeit kappen am Tag der Altersfreizeit

M
M.Kunkel
Jan 2022 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber die Zeit kappen, wenn der Arbeitnehmer am tag der Altersfreizeit eine halbe Stunde länger arbeitet? Wenn nicht, was passiert mit der halben Stunde?

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Community-Antworten (4)

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ganther

28.01.2022 um 10:23 Uhr

welche Altersfreizeit denn bitte? Was ist die Rechtsgrundlage dafür

C
celestro

28.01.2022 um 11:41 Uhr

Tippe mal auf eine Regelung im TV. Ab einem bestimmten Alter bekommen MA z.B. eine halbe Stunde pro Woche Altersfreizeit (müssen also eine halbe Stunde weniger arbeiten).

R
Relfe

28.01.2022 um 11:58 Uhr

wenn er an dem Tag Alterfreizeit hatte und somit 2,5 Stunden eher gehen muss und dann länger arbeitet, dann ist doch der Sinn der Alterfreizeit ad-adsurdum geführt?

Soll der AG jetzt die halbe Stunde die in die Altersteilzeit fällt als Überstunde bezahlen, weil genau das wäre sie ja? die Altersteilzeit kürzen darf der AG nicht, dazu gibt es ja eine Vereinbarung. Die Altersteilzeit an einen anderen Tag nachholen geht wohl auch nur , wenn die Vertrag das zuließe, aber dann wäre die Frage gar nicht aufgekommen.

Die Frage ist doch eher: wie kommt der AN darauf, das er in der "Freizeit" Überstunden erarbeiten darf ohne das vorher mit dem AG zu klären, speziell wenn es dazu eine Extra-Alterfreizeit-vereinbarung gibt, die ja äußerst wahrscheinlich auf Antrag des AN abgeschlossen wurde.

G
ganther

28.01.2022 um 13:04 Uhr

dann sollte man die Formulierung aus dem TV kennen... sonst kann man es schlecht beurteilen

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