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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Viele Standorte, ein BR ?

K
Kevkev
Mrz 2017 bearbeitet

Ich arbeite seit einiger Zeit in einer Firma mit mehreren Standorten, an einem dieser Stadorte hat sich ein BR gebildet. Ist dieser auch für die anderen Standorte "zuständig" oder muss es für jeden Standort einen BR und somit dann auch einen GBR geben ?

Vielen Dank im Voraus

1.61202

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

28.02.2017 um 18:06 Uhr

Es sind BETRIEBSräte und keine Standorträte, deshalb ist für jeden (betriebsratsfähigen) Betrieb ein Betriebsrat zu wählen. Ein Betrieb kann durchaus mehrere Standorte umfassen, ebenso wie an einem Standort durchaus mehrere Betriebe sein können.

G
gironimo

28.02.2017 um 19:37 Uhr

Lese doch mal die Kommentare zu den §§ 1 bis 4 BetrVG (z.b. Fitting, Däubler oder andere).

Da wird klar, dass die einzige richtige Antwort auf Deine kurze Schilderung nur lauten kann: "Es kommt darauf an...".

Fest steht aber, dass der BR nicht automatisch für andere Standorte zuständig ist, wenn die anderen Standorte für sich BR-fähig sind.

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