Erstellt am 27.02.2017 um 14:52 Uhr von BloodyBeginner
Wenn man sich alle bisherigen 9867 Fragen zu DEM Thema anschaut würde ich sagen.......
JA!
Erstellt am 27.02.2017 um 14:53 Uhr von ickederdicke
BetrVG § 16
Bestellung des Wahlvorstands
Bestellung des Wahlvorstands
.
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden
....
Erstellt am 27.02.2017 um 15:01 Uhr von BloodyBeginner
Oh sorry, hatte mich leicht verlesen(Nachtschicht halt), ob ein Mitglied des Wahlvorstandes auch BR werden kann. Aber das andere steht ja eh im Gesetz wie ickederdicke ja auch beschreibt.
Erstellt am 27.02.2017 um 16:20 Uhr von gironimo
Das dürfte sehr häufig der Fall sein. Und ich denke, es ist auch normal, dass BR-Mitglieder auch im WV sind.
Erstellt am 27.02.2017 um 21:44 Uhr von Yesilyazi