Erstellt am 08.11.2023 um 11:53 Uhr von Kehler
Ich würde sagen ihr wählt nur noch einen BR oder verstehe ich das Wort Betriebsübergang falsch?
Erstellt am 08.11.2023 um 12:02 Uhr von Neuling.2017
Hallo von Kehler
Vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Der großteil der alten Firma geht über in eine neue GmbH, unter dem Namen einer anderen Firma. der rest der alten Firma sind nur noch 46 Abeitnehmer.
Erstellt am 08.11.2023 um 12:15 Uhr von Kehler
Dann müsst ihr sowieso neu wählen. Und dann gibt es nur noch ein 3er Gremium.
Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Wahl (gerechnet ab dem letzten Wahltag) um mindestens 50 Arbeitnehmer erhöht oder vermindert hat, müssen neue Wahlen eingeleitet werden.
Quelle: https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl
Erstellt am 08.11.2023 um 12:44 Uhr von Neuling.2017
Hallo Herr von Kehler danke für die schnelle Antwort.
Wie verhält es sich wenn unsere Wahlen am 14.03.2022 waren,
dann sind wir inner hab der 2 Jahre.
Das 3.er Gremium ist klar.
Erstellt am 08.11.2023 um 13:48 Uhr von Kehler
Ich habe mich dazu auch erst mal "Schlau" lesen müssen. Im Fitting steht zu §13 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG, folgendes:
Unerheblich ist, ob die Veränderung der Belegschaftsstärke in dem vorgeschriebenen Ausmaß auch nach §9 zu einer Veränderung der Zahl der BRM führt. Deshalb ist eine zwischenzeitliche Neuwahl auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der beschäftigten ArbN in dem gesetzl. angegebenen Ausmaß zurüchgegangen ist, zugleich aber auch soviel BRM ausgeschieden sind, dass die restlichen BRM der niedrigeren Belegschaftsstärke entspricht. Bei der Neuwahl bestimmt sich die Zahl der zu wählenden BRM nach der aktuellen Belegschaftsstärke.
Erstellt am 08.11.2023 um 14:37 Uhr von GabrielBischoff
Ich frag mal ganz frech - was habt ihr denn besprochen als ihr als Betriebsrat den Übergang begleitet habt. ;)
Erstellt am 08.11.2023 um 14:38 Uhr von celestro
"Dann müsst ihr sowieso neu wählen."
Das sehe ich nicht so. Kommt mEn auf die Art des Deals an ....
Erstellt am 08.11.2023 um 14:40 Uhr von Kehler
""Dann müsst ihr sowieso neu wählen."
Das sehe ich nicht so. Kommt mEn auf die Art des Deals an .... "
Hast du dir den Fittingbeitrag duchgelesen?
Erstellt am 08.11.2023 um 14:54 Uhr von celestro
Wo sollte es da einen Zusammenhang zu dem geben, was ich sagte?
Erstellt am 08.11.2023 um 14:58 Uhr von Kehler
Dann sag mir wieso nicht neu gewählt werden muss?
In dem Fittingbeitrag geht es um die Neuwahl.
Erstellt am 08.11.2023 um 15:02 Uhr von celestro
Bei Betriebsübergängen muss nicht "auf jeden Fall neu gewählt werden". Wobei Deine Aussage sich auf
"Der großteil der alten Firma geht über in eine neue GmbH, unter dem Namen einer anderen Firma. der rest der alten Firma sind nur noch 46 Abeitnehmer."
bezog. Diesen Teil hatte ich noch nicht im Blick und da hast Du dann natürlich Recht.