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Alter Btriebsrat nach Betriebsübergang

N
Neuling.2017
Nov 2023 bearbeitet

Hallo in die Runde Wir sind eine Firma mit 170 Mitarbeitern und haben ein 7.ner Gremium. Jetzt haben wir einen Betriebsübergang, und 124 Kollegen gehen über. Davon 6 BR-Kollegen. Ich bleibe über und 2 Nachrücker. Die Kollegen die Übergehen müssen neu Wahlen veranlassen. Bleib der alte BR bestehen und es rücken nur zwei nachrücker auf, oder muss die Restliche Belegschaft (46) auch neu Wählen. Danke für eine Antwort

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Community-Antworten (11)

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Kehler

08.11.2023 um 12:53 Uhr

Ich würde sagen ihr wählt nur noch einen BR oder verstehe ich das Wort Betriebsübergang falsch?

N
Neuling.2017

08.11.2023 um 13:02 Uhr

Hallo von Kehler Vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Der großteil der alten Firma geht über in eine neue GmbH, unter dem Namen einer anderen Firma. der rest der alten Firma sind nur noch 46 Abeitnehmer.

K
Kehler

08.11.2023 um 13:15 Uhr

Dann müsst ihr sowieso neu wählen. Und dann gibt es nur noch ein 3er Gremium.

Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Wahl (gerechnet ab dem letzten Wahltag) um mindestens 50 Arbeitnehmer erhöht oder vermindert hat, müssen neue Wahlen eingeleitet werden.

Quelle: https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl

N
Neuling.2017

08.11.2023 um 13:44 Uhr

Hallo Herr von Kehler danke für die schnelle Antwort. Wie verhält es sich wenn unsere Wahlen am 14.03.2022 waren, dann sind wir inner hab der 2 Jahre. Das 3.er Gremium ist klar.

K
Kehler

08.11.2023 um 14:48 Uhr

Ich habe mich dazu auch erst mal "Schlau" lesen müssen. Im Fitting steht zu §13 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG, folgendes:

Unerheblich ist, ob die Veränderung der Belegschaftsstärke in dem vorgeschriebenen Ausmaß auch nach §9 zu einer Veränderung der Zahl der BRM führt. Deshalb ist eine zwischenzeitliche Neuwahl auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der beschäftigten ArbN in dem gesetzl. angegebenen Ausmaß zurüchgegangen ist, zugleich aber auch soviel BRM ausgeschieden sind, dass die restlichen BRM der niedrigeren Belegschaftsstärke entspricht. Bei der Neuwahl bestimmt sich die Zahl der zu wählenden BRM nach der aktuellen Belegschaftsstärke.

G
GabrielBischoff

08.11.2023 um 15:37 Uhr

Ich frag mal ganz frech - was habt ihr denn besprochen als ihr als Betriebsrat den Übergang begleitet habt. ;)

C
celestro

08.11.2023 um 15:38 Uhr

"Dann müsst ihr sowieso neu wählen."

Das sehe ich nicht so. Kommt mEn auf die Art des Deals an ....

K
Kehler

08.11.2023 um 15:40 Uhr

""Dann müsst ihr sowieso neu wählen."

Das sehe ich nicht so. Kommt mEn auf die Art des Deals an .... "

Hast du dir den Fittingbeitrag duchgelesen?

C
celestro

08.11.2023 um 15:54 Uhr

Wo sollte es da einen Zusammenhang zu dem geben, was ich sagte?

K
Kehler

08.11.2023 um 15:58 Uhr

Dann sag mir wieso nicht neu gewählt werden muss?

In dem Fittingbeitrag geht es um die Neuwahl.

C
celestro

08.11.2023 um 16:02 Uhr

Bei Betriebsübergängen muss nicht "auf jeden Fall neu gewählt werden". Wobei Deine Aussage sich auf

"Der großteil der alten Firma geht über in eine neue GmbH, unter dem Namen einer anderen Firma. der rest der alten Firma sind nur noch 46 Abeitnehmer."

bezog. Diesen Teil hatte ich noch nicht im Blick und da hast Du dann natürlich Recht.

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