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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Position im selben Betrieb

L
Lollo
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, ich habe mich auf eine neue Stelle innerhalb meines Betriebes beworben und die Position auch bekommen. Seit dem 1.10 Arbeite ich nun auf der neuen Position- habe jedoch keinen neuen Vertrag oder neue Anlge bekommen. Auf der neuen Position steht mir eine andere Vergütung zu. Auch diese habe ich für Oktober nicht bekommen.

Wann muss ein neuer Vertrag spätestens ausgehändigt sein? Bewerbungsgespräch war im August. BR Anhörung ist am 10. August rausgegangen- ich war im cc. auf meinen letzten Vertrag habe ich mehr wie 6 Monate warten müssen weil ein BR Mitglied einen persönlichen Krieg mit mir führt =(

Vielen Dank

369015

Community-Antworten (15)

C
celestro

08.11.2023 um 11:37 Uhr

Habe noch nie davon gehört, das man "einen neuen Vertrag" bekommt. Ist das bei Euch so?

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RudiRadeberger

08.11.2023 um 11:41 Uhr

...zumindest eine AV-Änderung. Schon wegen der Gehaltsänderung.

M
Muschelschubser

08.11.2023 um 11:48 Uhr

Mich interessiert erstmal, worauf die höhere Eingruppierung beruht.

War das Bestandteil der Ausschreibung? Gibt es eindeutige Merkmale in einem TV? Habt Ihr Lohngrundsätze im Betrieb?

War denn die Eingruppierung Bestandteil der BR-Anhörung? Wenn ja, was stand drin und wie hat der BR beschlossen?

Wenn die Eingruppierung eindeutig besprochen und auch vom BR so abgesegnet wurde, würde ich zunächst einmal beim AG nachfragen, ob ein versehentliches Versäumnis vorgelegen hat. Erst wenn der AG hierauf ablehnend reagiert, würde ich auf den Anspruch hinweisen und einfordernde Formulierungen wählen.

Welchen Zusammenhang ich nicht ganz verstehe: Wie kann es sein, dass man auf einen neuen Vertrag 6 Monate warten muss, weil ein einzelnes BRM Krieg führt? Der hat doch a) mit der Vertragserstellung doch gar nichts zu schaffen und b) im Allgemeinen als einzelnes BRM gar nicht die Möglichkeit, etwas im Namen des BR zu blockieren.

Bezüglich des AV kenne ich es so, dass es bei Stellenwechsel lediglich eine Zusatzvereinbarung gibt, weil der AV selten so eng gefasst ist dass die konkrete Tätigkeit oder Eingruppierung genannt ist. Oftmals gibt es auch lediglich eine neue Stellenbeschreibung.

Zu den Fristen könnte man ggf. die Änderungen des NachwG prüfen:

https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/nachweisgesetz-merkblatt--5605872

M
Moreno

08.11.2023 um 11:53 Uhr

Also bei uns hätte es auch eine neue AV Anlage gegeben. Was für mich völlig unverständlich ist was der Krieg mit einem BRM zu bedeuten soll! Wenn ich ne neue Stelle bekommen habe und dies noch nicht bezahlt wird wie vereinbart oder tariflich geregelt ist, gehe ich zum Personalchef und fordere dies ein.

I
IlkaB

08.11.2023 um 12:41 Uhr

Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen, wo der Vertragsnachtrag bleibt und wann du mit der Nachverrechnung des neuen Entgelts rechnen kannst.

Ein einzelnes BR-Mitglied hat nicht die Macht, irgendetwas zu ver- oder behindern. Möglicherweise hatte das Gremium zur Versetzung und Umgruppierung Fragen, die schleppend beantwortet wurden. Der Buhmann wäre in diesem Fall aber nicht das Gremium, denn es muss alle Anhörungen gründlich prüfen.

G
ganther

08.11.2023 um 13:33 Uhr

Würde die Personalabteilung mal auf das Nachweisgesetz hinweisen...

L
Lollo

08.11.2023 um 15:05 Uhr

Genau einen neuen Vertrag gibt es in diesem Sinne nicht aber eine Anlage aus der hervor geht, dass ich nun in einem anderen Bereich beschäftig bin und nach dem TVÖD auch höher eingruppiert bin. Ich bekomme diese Anlage aber nicht, weil der BR diese nicht absegnet. Dazu gibt es aber gar keinen ersichtlichen Grund.
Somit werde ich gerade auch nicht korrekt bezahlt. Gibt es eine Frist, in der ich diese Anlage erhalten muss.

Die letzte Anlage habe ich im vergangen Jahr bekommen, als ich aufgestiegen bin. Seit dem hat sich nichts verändert. Die Perso sagt, der BR unterzeichnet nicht. Sie können nichts tun.

Die Hintergründe, warum ich mich tatsächlich inzwischen gemobbt fühle würden dieses Portal sprengen und gehören hier nicht hin.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

M
Muschelschubser

08.11.2023 um 15:11 Uhr

Sorry, aber die Aussage muss ich mal hinterfragen.

Wenn die Anhörung vollständig war, ist sicherlich auch der Vergütung zugestimmt worden.

Zur Erstellung eines AV, einer Zusatzvereinbarung oder einer sonstigen Anlage zum AV braucht der AG den Betriebsrat nicht. Es sei denn, der AG hat die Umgruppierung generell separat zur Mitbestimmung eingereicht. Wenn der BR darauf nicht reagiert, gilt die Zustimmung nach einer Woche aber als erteilt.

Für mich klingt das eher so, als solle der BR die Kappe für die Willkür des AG aufbekommen.

Was die Fristen bezüglich Deiner vertraglichen Änderungen angeht, siehe den von mir oben geposteten Link.

R
rtjum

08.11.2023 um 15:13 Uhr

frag doch mal den BR-Vorsitzenden was da los ist.

M
Muschelschubser

08.11.2023 um 15:22 Uhr

Also meine Erfahrung ist: Wenn ein AG einem einzelnen mehr zahlen möchte, dann tut er es.

Dazu fallen mir folgende Konstellationen ein:

1.) Der BR stimmt zu - alles OK. 2.) Der BR reagiert nicht, nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Zustimmung als erteilt. 3.) Der BR lehnt ab, die Gründe sind unberechtigt - die Erhöhung wird trotzdem gewährt, weil der BR bestimmt nicht damit zum Arbeitsgericht laufen wird. 4.) Der BR lehnt aus berechtigten Gründen ab - das würde ich in diesem Fall ausschließen.

E
enigmathika

09.11.2023 um 09:46 Uhr

Ich stimme Muschelschubser zu. Wenn der BR wirksam(!) ablehnen will, benötigt er dafür einen der in §99 (2) BetrVG aufgeführten Gründe. Liegt keiner dieser Gründe vor bzw. wird nicht einmal einer dieser Gründe genannt, kann der Arbeitgeber die Ablehnung des BR getrost ignorieren und die Eingruppierung durchführen, wenn er denn wirklich will.

I
IlkaB

09.11.2023 um 14:35 Uhr

Ob der Betriebsrat wohl weiß, dass er laut Personalabteilung schuld sein soll?

Auch da kann man einfach mal hingehen und fragen. Mit dir wird kaum das gesamte Gremium "einen persönlichen Krieg führen".

Aus meiner Beobachtung ist "das liegt bei/am Betriebsrat" zu 99 % Personaler-Deutsch für "das ist hier nicht optimal abgelaufen"

T
Tagträumer_5

10.11.2023 um 05:30 Uhr

@TE ... was hindert Dich daran, direkt den BRV auf den Vorfall anzusprechen?

Das der BR eher eine Bremse in Unternehmen darstellt, ist bekannt, lass Dich davon nicht entmutigen. Bitte bestehe auf eine Nachzahlung, für das entgangene Geld.

Wirklich unfassbar, kein Wunder, als BR könnte sich theoretisch jeder aufstellen lassen, auch derjenige ohne Schulabschluß, kein Wunder, dass so etwas bei rauskommt ...

M
Muschelschubser

10.11.2023 um 10:38 Uhr

[...]als BR könnte sich theoretisch jeder aufstellen lassen, auch derjenige ohne Schulabschluß[...]

Nur zu! ?

I
IlkaB

10.11.2023 um 10:55 Uhr

@Tagträumer: Dann mach mal.

@Admins: Bitte feudelt mal wieder durch, das artet gerade erneut aus...

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