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Arbeitszeit / Kernarbeitszeit / Zeitenänderung von GF in Planung

B
Bürofussel
Nov 2023 bearbeitet

Guten Morgen, in unserem Büro haben wir eigentlich Kernarbeitszeiten von 08:00-15:00 Uhr. Wir haben aber auch Gleitzeit und seit ca. 2 Jahren fangen einige um 06:00 Uhr an und gehen um 14.30 Uhr. Einige fangen um 07:00 an und bleiben bis 15:30, somit wäre das Telefon immer gut behütet...Da hat auch innerhalb des Büros niemand Einwände. Unsere GF ist über die Zeiten informiert und hat bislang ebenfalls keine Einwände gehabt.

Nun auf einmal will unsere GF jetzt, dass das Büro nicht vor 07:00 Uhr anfängt. Eine Begründung dafür hat er nicht. Was können wir als BR dazu sagen / da machen ? Kann unser GF das einfach zu durchsetzen und quasi ein Arbeitsverbot vor 07:00 Uhr aussprechen ?

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Community-Antworten (10)

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takkus

02.11.2023 um 09:47 Uhr

Ihr könnt i.S. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG mitbestimmen. Ihr habt sogar ein Initiativrecht.

RW
Roland Weiss

02.11.2023 um 11:37 Uhr

Gibt es eine Betreibsvereinbarung über die Gleitzeit ? Darin müsste das eigentlich geregelt sein. Wir haben in unserer BV einen Arbeitszeitrahmen von 6.00 - 18.00 Uhr festgelegt. Zudem haben wir eine Kernarbeitszeit von 9.00 - 15.00 Uhr festgelegt. Jeder darf also innerhalb des Arbeitszeitrahmens arbeiten wie er möchte, muss aber zwischen 9.00 - 15.00 Uhr anwesend sein.

T
Tagträumer_5

02.11.2023 um 12:15 Uhr

Krass, es geht tatsächlich um 1h. Unmenschlich, erst um 15:30 Uhr, anstatt 14:30 Uhr Feierabend zu haben ...

Wurde die Gleitzeit in einer BV oder im Arbeitsvertrag festgehalten?! Falls ja, wie lautet das Zeitfenster?

T
takkus

02.11.2023 um 12:21 Uhr

Hallo Bürofussel.

Vielleicht hast Du bereits in anderen Post´s gelesen, das Tagträumer hier nichts fundiertes zum Besten gibt. So auch auf Deine Frage. Ich gebe Dir den Tip, seine Antwort nicht zu beachten und hoffe das Du noch Antworten erhältst mit denen Du auch wirklich arbeiten kannst.

MfG

takkus

T
takkus

02.11.2023 um 12:48 Uhr

Hey celestro- lass ihn doch einfach labern. Geht ja nicht nur ums BetrVG. Diese eine Stunde hilft manchem vielleicht auch bei der Pflege von Angehörigen, bei der Betreuung der Kinder etc. Aber soweit denkt ES nunmal nicht.

LASST UNS NICHT ÜBER DAS STÖCKCHEN SPRINGEN!

C
celestro

02.11.2023 um 14:03 Uhr

"Krass, es geht tatsächlich um 1h."

Nein ... es geht tatsächlich um die § des BetrVG ... aber davon hast Du ja leider nicht die geringste Ahnung.

T
takkus

02.11.2023 um 14:49 Uhr

Wer jetzt wieder? ICH??

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DummerHund

02.11.2023 um 16:59 Uhr

Wir hatte doch Zeit Umstellung, deshalb kommt Antwortgeber 2 nicht so ganz klar.

@takkus Ich denke er meint schon den Richtigen.

@Bürofussel Die passende Antwort hat dir @takkus oben gegeben.

T
Tagträumer_5

02.11.2023 um 18:24 Uhr

@Forenbetreiber ... sehr schön, dass Sie dafür sorgen, dass die beleidigende Äußerung von User celestro gelöscht wurde. Danke dafür

D
DummerHund

02.11.2023 um 18:33 Uhr

Du solltest dir lieber mal den Thread vom Forumbetreiber durchlesen. Dieser erklärt dich defakto zur unerwünschten Person. Bedanke dich doch mal dort in dem Thread.

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