Unterrichtung Fremdfirmen
Nach §80 Abs 2 müssen den Betriebsrat alle Informationen zu den beschäftigen Person zur Verfügung gestellt werden. Wie sieht es mit den Kosten für die Aufgabe aus die die Fremdfirma ( Spedition) dem eigen Unternehmen in Rechnung stellt?
Community-Antworten (7)
31.10.2023 um 08:43 Uhr
Diese Kosten müssen selbstverständlich nicht mitgeteilt werden. Selbst wenn der AG diese mitteilt und dann? Es ist seine Entscheidung und da wird auch ein BR nichts dran ändern, such Dir ein anderes Ziel.
31.10.2023 um 09:50 Uhr
Dafür gibt es in den größeren Betrieben > 100 Mitarbeiter ja einen WA.
01.11.2023 um 12:50 Uhr
So wie moreneo schreibt, ist fällt das in Betrieben mit einem Wirtschaftsausschuss in die Beratungsrechte mit dem ArbGeb (§ 106 BetrVG). Der WA wiederum hat u.A. den BR zu unterrichten (auch § 106 BetrVG). So kann der BR dann an diese Informationen kommen. Kennen BR- Mitglieder Unternehmen die ebenfalls so zuverlässig sind wie die vom ArbGeb ausgesuchten, dabei aber kostengünstiger arbeiten, kann das Mitglied des BR im WA dies durchaus mit in die Sitzung des WA nehmen um es mit dem ArbGeb zu beraten.
Es gibt sicher Teilnehmer in diesem Forum die gerne mal was hinrotzen, aber weder Gesetze lesen noch verstehen können und Zusammenhänge schon garnicht zu analysieren im Stande sind.
01.11.2023 um 13:21 Uhr
Nochmals für alle, die Ergebnisse eines WA oder Meinungen eines BR zu wirtschaftlichen Entscheidungen, sind null bindend für den AG. Dieser kann sich damit den Hintern abwischen!
01.11.2023 um 13:33 Uhr
Nur mal so (auch wenn ich auch keine Lust habe mit dir zu interagieren): schreibt irgendwo jemand, dass es für den ArbGeb bindend wäre?
01.11.2023 um 14:38 Uhr
Ich denke der TE weiß was er mit Antwort 1 und 4 machen kann wenn er mal am stillem Örtchen vorbei kommt.
01.11.2023 um 14:56 Uhr
????????????
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