Wahlrecht Verwandte 1. Grades
Hallo ihr Wissenden,
die Frau unseres Geschäftsführers arbeitet in unserer Einrichtung, sie darf doch nicht mitwählen, da sie eine Verwandte 1. Grades ist. Muß ihr das mitgeteilt werden, oder wird sie einfach komentarlos von der Wählerliste gestrichen?
Community-Antworten (2)
21.03.2014 um 17:40 Uhr
@kiesewetter Du musst als WV gar nichts. Du solltest Sie im Sinne des § 5 BetrVG wenn nötig streichen und gut ist's. Hat sie dann Redebedarf, dann werdet Ihr das merken - und der GF vielleicht auch. ;-)
21.03.2014 um 17:55 Uhr
mal abgesehen davon, dass eine Ehefrau keine Verwandte ersten Grades ist - das wäre verboten. :D
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