Verbotene Frage
Unser Chef hat sich angewöhnt, mit allen Bewerbern eine Firnenbesichtigung zu machen (meist ja nach Feierabend). Und dabei geht er wohl gerade mit jungen weiblichen Bewerberinnen oft auch bewusst zu unserem Laserschweissbereich. Dort weist er die Bewerberinnen darauf hin, dass dieser Abschnitt nicht beteten werden darf, wenn man Herzschrittmacher trägt oder schwanger ist. Wir halten das für ein unzulässiges Umgehen der unzulässigen Frage nach der Schwangerschaft. Gerade weil die Personen später gar nicht da arbeiten sollen. Seht ihr eine Handhabe?
Community-Antworten (9)
12.02.2017 um 23:01 Uhr
Tja - was sagt er denn selbst zu seiner List?
Sonst könnt ihr ja auch mal in einer Betriebsversammlung darüber was sagen.
13.02.2017 um 19:28 Uhr
Euer AG ist einfach nur clever. Respekt!
14.02.2017 um 09:42 Uhr
Gesetz den Fall, der Chef will über diesen Weg die Frage der Schwangerschaft klären, würde ich sowas eher asozial nennen. Und Respekt hätte ich vor so einem Menschen erst recht keinen.
14.02.2017 um 10:34 Uhr
Vielleicht könnte sich ja mal eine "abgelehnte Bewerberin" an die Presse wenden...
Beim Landesdatenschutzbeauftragten könnte man natürlich auch mal anfragen was von dieser Art personenbezogene Daten zu erheben zu halten ist.
14.02.2017 um 12:45 Uhr
Pjööng, das klingt wirklich hilflos was du da schreibst.
Presse: Was soll die Bewerberin denn sagen: "mir wurde bei der Vorstellung die ganze Firma gezeigt. Einige Bereiche dürfen nicht von Schwangeren betreten werden" Was für eine Schlagzeile!
Erhebung personenbezogener Daten: Wo bitte werden hier Daten erhoben. Der GF geht fröhlich plaudernd durch den Betrieb und weist (wie es sein sollte) auf die sicherheitsrelevanten Bedingungen hin. Da sehe ich überhaupt keinen Datenschutz.
Schlimm ist das Vorgehen definitiv, wenn eine Bewerberin aus Angst sich dann nicht offenbart und das Ungeborene Schaden nimmt. Wobei ich keine Ahnung habe, wie gefährlich ein einmaliges Durchgehen tatsächlich ist.
14.02.2017 um 14:46 Uhr
Pickel, das Einzige was hier hilflos ist, ist Dein Umgang mit der Sprache!
14.02.2017 um 17:52 Uhr
Ach Pjöng, wieder dein altes hier hinlänglich bekanntes Problem, geschriebenen Unsinn auch einfach mal einzugestehen?
14.02.2017 um 19:22 Uhr
@Pickel Ich bin wahrlich nicht als ein Fan von @Pjöööng bekannt. Aber wenn ich zu 100% gegen dem bin was Du hier schreibst, lässt es sich leicht ausrechnen wo in welcher Höhe die andere Prozentzahl hin geht.
15.02.2017 um 11:49 Uhr
Vielleicht noch als Ergänzung:
Der Arbeitgeber läuft Gefahr dass eine Bewerberin die es vorzieht sich nicht dieser Anlage auszusetzen nach der Ablehnung ihrer Bewerbung eine erfolgreiche Klage nach § 15 AGG führt.
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