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BR Abreit trotz Krankenschein

Z
Zahnfee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Darf ich BR Arbeit leisten, trotz Abeitsunfähigkeitsbescheinigung? Situation: Geprochene Hand, operiert, aktuell im Gips. Kann halt nicht greifen, fassen etc. abgesehen von der hygienischen Seite (arbeite in der Pflege) Meine BR Arbeit kann und möchte ich auch machen. Ist das okay so? Wie sieht das aus mit der Zeit, diese ich im "krank" BR Arbeit leiste, darf ich die aufschreiben?

4.61404

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.02.2017 um 22:54 Uhr

Doppelt abrechnen????

N
nicoline

09.02.2017 um 23:04 Uhr

Als Betriebsrat übst du ein Ehrenamt aus. Eine Arbeitsunfähigkeisbescheinigung stellt dich frei von deiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung. Sie bedeutet nicht zwingend Amtsunfähigkeit. Während der Zeit deiner attestierten Arbeitsunfähigkeit erhältst du Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und Gutschrift der Arbeitsstunden, die für dich vorgeplant waren. Du leistest weder Mehrarbeit noch Überstunden, wenn du während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit dein Ehrenamt ausübst, also nein, du darfst dir die Stunden nicht aufschreiben! => um mal etwas ausführlicher und netter zu beschreiben, was Kölner ausdrücken wollte.

C
Challenger

10.02.2017 um 01:04 Uhr

Tach auch, ergänzend zu nicoline :

Rechtsprechung Betriebsratsarbeit während Krankheit nicht grundsätzlich verboten

Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten.

Die an Magenbeschwerden leidende Arbeitnehmerin hatte während der Krankschreibung an einer zweistündigen Sitzung des Wahlvorstandes zu den Betriebsratswahlen teilgenommen. Die Vorgesetzten folgerten daraus, dass sie auch ihren regulären Dienst hätte verrichten können; zumindest habe sie aber ihre Genesung verzögert. Der Arbeitgeber, ein Altenheim, kündigte ihr deshalb fristlos.

Das Gericht gab der Klage der Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber statt und erklärte die wegen angeblicher Täuschung ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam. Die Teilnahme an einer zweistündigen Sitzung ist nach Ansicht der Richter nicht vergleichbar mit den Belastungen, die sich aus einer Vollzeitbeschäftigung als Krankenschwester im Schichtdienst ergeben. Daher kann auch nicht ohne weiteres von einem die Genesung verzögernden Verhalten ausgegangen werden.

Quelle:

ArbG Frankfurt/M., Urteil vom 27.01.2004 Aktenzeichen: 15 Ca 5387/03 dpa v. 27.01.2004

P
Pickel

10.02.2017 um 10:32 Uhr

Dazu: Du darfst keiner Beschäftigung nachgehen, die der Heilung entgegensteht. Bei einer gebrochenen Hand solltest du ggf. zB nicht als Schriftführer lange Texte am PC schreiben. Besprechungen / Sitzungen etc. sollten dagegen unproblematisch sein.

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