Erstellt am 09.02.2017 um 21:54 Uhr von Kölner
Erstellt am 09.02.2017 um 22:04 Uhr von nicoline
Als Betriebsrat übst du ein Ehrenamt aus. Eine Arbeitsunfähigkeisbescheinigung stellt dich frei von deiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung. Sie bedeutet nicht zwingend Amtsunfähigkeit. Während der Zeit deiner attestierten Arbeitsunfähigkeit erhältst du Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und Gutschrift der Arbeitsstunden, die für dich vorgeplant waren. Du leistest weder Mehrarbeit noch Überstunden, wenn du während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit dein Ehrenamt ausübst, also nein, du darfst dir die Stunden nicht aufschreiben! => um mal etwas ausführlicher und netter zu beschreiben, was Kölner ausdrücken wollte.
Erstellt am 10.02.2017 um 00:04 Uhr von Challenger
Tach auch,
ergänzend zu nicoline :
Rechtsprechung
Betriebsratsarbeit während Krankheit nicht grundsätzlich verboten
Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten.
Die an Magenbeschwerden leidende Arbeitnehmerin hatte während der Krankschreibung an einer zweistündigen Sitzung des Wahlvorstandes zu den Betriebsratswahlen teilgenommen. Die Vorgesetzten folgerten daraus, dass sie auch ihren regulären Dienst hätte verrichten können; zumindest habe sie aber ihre Genesung verzögert. Der Arbeitgeber, ein Altenheim, kündigte ihr deshalb fristlos.
Das Gericht gab der Klage der Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber statt und erklärte die wegen angeblicher Täuschung ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam. Die Teilnahme an einer zweistündigen Sitzung ist nach Ansicht der Richter nicht vergleichbar mit den Belastungen, die sich aus einer Vollzeitbeschäftigung als Krankenschwester im Schichtdienst ergeben. Daher kann auch nicht ohne weiteres von einem die Genesung verzögernden Verhalten ausgegangen werden.
Quelle:
ArbG Frankfurt/M., Urteil vom 27.01.2004
Aktenzeichen: 15 Ca 5387/03
dpa v. 27.01.2004
Erstellt am 10.02.2017 um 09:32 Uhr von Pickel
Dazu:
Du darfst keiner Beschäftigung nachgehen, die der Heilung entgegensteht. Bei einer gebrochenen Hand solltest du ggf. zB nicht als Schriftführer lange Texte am PC schreiben.
Besprechungen / Sitzungen etc. sollten dagegen unproblematisch sein.