Erstellt am 08.02.2017 um 10:18 Uhr von outofmemory
Dafür ist eine Probezeit da, um zu gucken, ob der neue Mitarbeiter auch passt.
Gegenüber dem MA muss der AG kein Grund nennen, aber er muss den BR anhören, da kann man ja Fragen. Und wenn nicht angehört wurde ggf. dem MA ein Tip geben. Aber ein solide Basis wird dies dann nicht sein.
Erstellt am 08.02.2017 um 10:23 Uhr von MitPfand
Leider ist vom AG alles korrekt gemacht worden. Ich hatte überlegt ob es irgendein Schlupfloch gibt was ich nutzen könnte, da aus Sicht des Betriebsrates diese Kündigung völlig ungerechtfertigt ist!
Erstellt am 08.02.2017 um 11:25 Uhr von gironimo
Vor Fristablauf die diplomatische Schiene nutzen.
Das wäre ja die einzige Möglichkeit.
Erstellt am 08.02.2017 um 12:47 Uhr von ickederdicke
Falls eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vorliegt könnte u.U. was gehen. denn neu seit 30.12.2016 ist im SGB IX im § 95 Abs.2 Satz 3 : Keine Kündigung ( Auch Probezeit ) ohne Beteiligung der SBV.
Erstellt am 09.02.2017 um 00:14 Uhr von celestro
"da aus Sicht des Betriebsrates diese Kündigung völlig ungerechtfertigt ist!"
Wenn der AG anscheinend keinen Grund angegeben hat, wie kann der BR sich dann das Urteil erlauben, Sie sei "ungerechtfertigt" ?
Erstellt am 09.02.2017 um 09:51 Uhr von EightBall
Also wenn die Probzeit länger ist als die gesetzliche Wartezeit auf Kündigungsschutz, ja, also wenn sie zB 9 Monate ist und er soll im 7. Monat gekündigt werden, dann könnt ihr was machen, denn er hat ja Kündigungsschutz. Sonst nur wenn ihr vielleicht einen Härtefall seht, aber das ist schwer, ja.