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Kündigung in der Probezeit

M
MitPfand
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

Gibt es irgendeine Möglichkeit einem MA zu helfen der in der Probezeit gekündigt wird?

Da der AG ja keine Gründe in der Probezeit angeben muss kann ich mich auch auf keinen Punkt beziehen.

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Community-Antworten (6)

O
outofmemory

08.02.2017 um 11:18 Uhr

Dafür ist eine Probezeit da, um zu gucken, ob der neue Mitarbeiter auch passt.

Gegenüber dem MA muss der AG kein Grund nennen, aber er muss den BR anhören, da kann man ja Fragen. Und wenn nicht angehört wurde ggf. dem MA ein Tip geben. Aber ein solide Basis wird dies dann nicht sein.

M
MitPfand

08.02.2017 um 11:23 Uhr

Leider ist vom AG alles korrekt gemacht worden. Ich hatte überlegt ob es irgendein Schlupfloch gibt was ich nutzen könnte, da aus Sicht des Betriebsrates diese Kündigung völlig ungerechtfertigt ist!

G
gironimo

08.02.2017 um 12:25 Uhr

Vor Fristablauf die diplomatische Schiene nutzen.

Das wäre ja die einzige Möglichkeit.

I
ickederdicke

08.02.2017 um 13:47 Uhr

Falls eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vorliegt könnte u.U. was gehen. denn neu seit 30.12.2016 ist im SGB IX im § 95 Abs.2 Satz 3 : Keine Kündigung ( Auch Probezeit ) ohne Beteiligung der SBV.

C
celestro

09.02.2017 um 01:14 Uhr

"da aus Sicht des Betriebsrates diese Kündigung völlig ungerechtfertigt ist!"

Wenn der AG anscheinend keinen Grund angegeben hat, wie kann der BR sich dann das Urteil erlauben, Sie sei "ungerechtfertigt" ?

E
EightBall

09.02.2017 um 10:51 Uhr

Also wenn die Probzeit länger ist als die gesetzliche Wartezeit auf Kündigungsschutz, ja, also wenn sie zB 9 Monate ist und er soll im 7. Monat gekündigt werden, dann könnt ihr was machen, denn er hat ja Kündigungsschutz. Sonst nur wenn ihr vielleicht einen Härtefall seht, aber das ist schwer, ja.

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