Interims Stellvertreter
Hallo liebe Betriebsräte,
Ich bin ein frisch Betriebsratsvorsitzender und mein Stellvertreter ist seit einigen Monaten krankheitsbedingt nicht anwesend. Jetzt ist es darauf hinausgelaufen, dass unser Stellvertreter operiert wird und somit wohl nochmals mehrere Monate ausfällt. Ich bin bald auf einem Seminar und anschließend im Urlaub. Damit der Betriebsrat weiterhin handlungsfähig ist, wollen wir einen Interimsstellvertreter wählen bzw. beschließen. Reicht dazu ein einfacher Beschluss im BR und die Mitteilung an die Geschäftsführung oder bedarf es dabei mehr ?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Community-Antworten (8)
25.10.2023 um 09:48 Uhr
Ihr könnt in einer BR Sitzung mit einfachem Beschluss den Stellvertreter vom Stellvertreter wählen. Außerdem musst du nicht unbedingt verhindert sein wenn du nicht da bist, was bedeutet dass ihr handlungsfähig bleibt.
25.10.2023 um 12:02 Uhr
Vielen Dank Jutti für die schnelle Antwort. Ich/Wir wollen auf jeden Fall handlungsfähig bleiben falls mir jetzt was zustoßen sollte. Wir haben auch eine Software wo Personalangelegenheiten vom BR vorsitzenden oder vom Stellvertreter freigegeben werden müssen. Um diesen Zugang dafür zu bekommen müssen wir das der HR Abteilung mitteilen damit der Interimsstellvertreter die Zugangsrechte bekommt. Ich danke dir vielmals.
25.10.2023 um 12:44 Uhr
So etwas wie einen Interimsstellvertreter sieht das BetrVG nicht vor. Gleichzeitig ist es kein Thema, einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen und wenn die bisherige Person zurückkehrt, diesen wieder zu wählen. Muss dann halt unter "Ehrenleuten" so gemacht werden.
25.10.2023 um 14:17 Uhr
Wir haben das bei uns so geregelt das der Vorsitzende und der Stellvertreter natürlich gewählt wurden aber wenn beide oder noch mehr ausfallen sollten die weitere Vertretung nach Stimmenverteilung bei der BR Wahl übernommen wird. Also wenn beide ausfallen wird der Vorsitz von dem BR Mitglied mit den meisten Stimmen übernommen. Sollte der auch ausfallen, der mit den zweitmeisten stimmen usw. So haben wir Quasi immer einen Vertreter für den Vorsitzenden selbst wenn alle bis auf einen Ausfallen sollten
25.10.2023 um 14:22 Uhr
@ GabrielBischoff Im BetrVG ist es aber nirgendwo verankert das es nicht geht.
25.10.2023 um 14:33 Uhr
Das hat der @Dummerhund recht. Und mir fällt auf, dass wie in unserer Geschäftsordnung auch Regeln dazu haben wer in Verhinderung die Aufgaben übernimmt.
25.10.2023 um 14:56 Uhr
Vielen Dank euch allen. Leider gestaltet es sich etwas komplizierter wegen der Berechtigung für die Software. Denn wir müssen einen neuen Stellvertreter wählen, dass dem Konzernbetriebsrat melden und der wiederum meldet es unser HR und die gibt dann die Rechte an den neuen Stellvertreter. Also läuft es darauf hinaus, dass der Kollege offiziel Stellvertreter werden muss und wenn der alte Stellvertreter wieder da ist, dann müssen wir neu wählen.
Ich hatte schon letzte Woche beim KBR nachgefragt aber gerade eben erst die Antwort darauf bekommen.
Ich danke euch allen vielmals und wünsche euch eine schöne restwoche
25.10.2023 um 15:15 Uhr
Dann müsst ihr es halt so machen. Aber mal zur Richtig stellen. Ihr müsst es nicht an den KBR melden, so das dieser sich an die HR wendet. Die Wahl eines Stellis ist eine örtliche Angelegenheit und betrifft den örtlichen BR. Ihr könnt euch auch direkt selber an die HR wenden.
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