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Einführung 4-Tage-Woche (40h), vorher 5-Tage-Woche (37h)

B
Bürofussel
Okt 2023 bearbeitet

Hallo unser Chef plant die Einführung der 4-Tage-Woche mit 40h. Die Schicht soll nur für die Schlosser gelten. Die Monteure, Pulverbeschichter und das Büro bleibt bei 5-Tage (37h). Unsere allg. Lage ist eh schon recht angespannt und wir haben oft Krankheitsfälle. Bei Krankheit eines Mitarbeiters soll der Kollege den Ausfall durch Mehrarbeit abzufangen. Alle sind schon echt "uppe" und genervt. Zumal auch unser Lohne sehr schleppend auf dem Konto landet! Ich weiß, dass der BR hier Mitspracherecht hat. Können wir als Betriebsrat so eine Umstellung verhindern oder hat der Chef das letzte Wort ?

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Community-Antworten (6)

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GabrielBischoff

24.10.2023 um 12:33 Uhr

Der Chef hat Vorstellungen. XD Was steht denn in den Verträgen? Geben die einen veränderte Einsatz überhaupt her?

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG - das ist im Kern der Mitbestimmung. Wenn ihr euch nicht einig werdet, geht es zur Einigungsstelle.

D
DummerHund

24.10.2023 um 12:46 Uhr

Die Mitbestimmung ist unbestritten. Die Frage die vorne an stehen sollte, welches Modell möchte der AG? Mal Beispiele wie sich der BR mit ins Spiel bringen könnte wenn er dem Ganzen nicht Grundsätzlich abgeneigt ist. https://www.derstandard.de/story/2000141416604/umstellung-auf-viertagewoche-was-rechtlich-zu-beachten-ist

C
Catweazle

24.10.2023 um 12:54 Uhr

Bei einer 4-Tage-Woche und 40 Stunden ist Mehrarbeit ausgeschlossen. Ihr seit in der Mitbestimmung bzgl. Beginn und Ende der Arbeitszeit und an welchen Wochentagen gearbeitet wird. Wegen der Tarifvorbehalts könnt ihr nicht über die Anzahl der Wochenstunden verhandeln.

E
enigmathika

25.10.2023 um 13:24 Uhr

Der Chef kann nicht einseitig die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erhöhen. Für die Erhöhung braucht es neue Verträge, für die Verteilung seid Ihr in der Mitbestimmung

B
Bürofussel

26.10.2023 um 14:00 Uhr

Neuer Stand: Chef will nun 4 Tage Woche mit 38h machen. Wir hatten vorher 5-Tage mit 37h. 1h soll auf ein Zeitkonto gutgeschrieben werden. Wenn jemand an einem AT krank wird oder Urlaub hat, soll er an dem 5ten Tag die Zeit nachholen. Scheint auch nicht rechtens zu sein. Es bleibt spannend hier ! Erstmal danke für eure Feedbacks !

D
DummerHund

26.10.2023 um 14:04 Uhr

Ablehnen solange es für euch passt; ansonsten hat er ja die Möglichkeit die Einigungsstelle zu bemühen.

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