Einstellung nicht zugestimmt
Guten Morgen,
vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.... Wir haben einer Einstellung nicht zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass die Eingruppierung nicht richtig ist. Nun habe ich im Fitting gelesen, S. 1595 (§99 Randnr. 82), dass wir wohl der Einstellung zustimmen könnten, aber der Eingruppierung widersprechen.... Habe ich das richtig verstanden, oder müssen wir beides verweigern? Ich hoffe, es ist klar, worauf ich hinauswill ....
vielen Dank schonmal für die Hilfe! Katharina
Community-Antworten (3)
07.02.2017 um 10:03 Uhr
Sehe ich auch so- die Zustimmung zur Einstellung könnt ihr nicht verweigern, es sei denn, es gibt einen der in §99 BetrVG benannten Gründe, der Eingruppierung könnt ihr aber schon eure Zustimmung vorenthalten wenn diese nach eurer gültigen Entgeltordnung nicht passig ist.
07.02.2017 um 10:14 Uhr
Im Grunde genommen sind es zwei Anhörungen in einem Vorgang. Darum ist das Nein zur Eingruppierung nicht als Nein zur Einstellung zu verstehen.
07.02.2017 um 10:22 Uhr
Vielen Dank für die Antworten :) Hat mir sehr weitergeholfen!
Schönen Tag allen
Sissi
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