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Einstellung nicht zugestimmt

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.... Wir haben einer Einstellung nicht zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass die Eingruppierung nicht richtig ist. Nun habe ich im Fitting gelesen, S. 1595 (§99 Randnr. 82), dass wir wohl der Einstellung zustimmen könnten, aber der Eingruppierung widersprechen.... Habe ich das richtig verstanden, oder müssen wir beides verweigern? Ich hoffe, es ist klar, worauf ich hinauswill ....

vielen Dank schonmal für die Hilfe! Katharina

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Community-Antworten (3)

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petermännchen

07.02.2017 um 10:03 Uhr

Sehe ich auch so- die Zustimmung zur Einstellung könnt ihr nicht verweigern, es sei denn, es gibt einen der in §99 BetrVG benannten Gründe, der Eingruppierung könnt ihr aber schon eure Zustimmung vorenthalten wenn diese nach eurer gültigen Entgeltordnung nicht passig ist.

G
gironimo

07.02.2017 um 10:14 Uhr

Im Grunde genommen sind es zwei Anhörungen in einem Vorgang. Darum ist das Nein zur Eingruppierung nicht als Nein zur Einstellung zu verstehen.

S
Sissi

07.02.2017 um 10:22 Uhr

Vielen Dank für die Antworten :) Hat mir sehr weitergeholfen!

Schönen Tag allen

Sissi

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