Erstellt am 31.01.2017 um 08:40 Uhr von gironimo
Wenn ihr für diese GmbH nun mal nicht zuständig seid. ......
Oder trifft für diese GmbH doch § 1 BetrVG zu?
Oder werden die neuen AN dann bei euch tätig?
Erstellt am 31.01.2017 um 09:41 Uhr von Zappelmann
> Was können wir rechtlich tun um dies zu vermeiden?
Weitere Betriebsräte wählen?
Erstellt am 31.01.2017 um 09:46 Uhr von Pjöööng
Zappelmann,
wie wählt man denn "weitere Betriebsräte"?
Erstellt am 31.01.2017 um 10:17 Uhr von Kölner
@Pjöööng
LOL
@spiri
Von Interesse für EUREN BR ist ja eher: Sind die in den anderen GmbH's eingestellten AN in EURER GmbH tätig?
Erstellt am 31.01.2017 um 11:59 Uhr von spiri
Die AN werden in anderen GmbH's neu eingestellt, ABER AUCH "alte" Beschäftigte werden "umgegliedert".
Tätigkeit: unklar, kann getrennte Tätigkeit sein. Aber auch übergreifend in manchen Bereichen
@Zappelmann - das verstehe ich auch nicht.
Erstellt am 31.01.2017 um 12:55 Uhr von nicoline
*Die AN werden in anderen GmbH"s neu eingestellt*
Soweit erst mal kein Problem.
*ABER AUCH "alte" Beschäftigte werden "umgegliedert".*
Was heißt das denn? MA aus "deiner" GmbH werden in verschiedenen anderen GmbH zeitlich begrenzt eingesetzt oder wie?
*Tätigkeit: unklar, kann getrennte Tätigkeit sein.*
Was ist eine getrennt Tätigkeit???
*Aber auch übergreifend in manchen Bereichen*
Und was bedeutet das?
Eine etwas genauere Ausdrucksweise wäre für die Beantwortung von Fragen hilfreich!
Erstellt am 31.01.2017 um 12:59 Uhr von spiri
*Die AN werden in anderen GmbH"s neu eingestellt*
Doch, das ist unser Problem, weil so der BR umgangen wird!
*ABER AUCH "alte" Beschäftigte werden "umgegliedert".*
AN von unser zuständigen GmbH werden in andere GmbH's "versetzt".
Ohne unsere erforderliche Zustimmung. Bzw. Befristung läuft aus bei uns
und dann gibt es einen neuen Vertrag in anderer,nicht für uns zuständiger GmbH
*Tätigkeit: unklar, kann getrennte Tätigkeit sein.*
Die Leute, die in anderen GmbHs eingestellt werden, benutzen Betriebsmittel, Räume etc. der von uns zuständigen GmbH. Das war auch gemeint mit übergreifender Tätigkeit, heißt nicht nur für Bereiche der einen GmbH arbeitet der AN dann.
Sorry, aber ich kann nicht genau alle Internas hier öffentlich machen. Auch klar oder?
Erstellt am 31.01.2017 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Es wäre zu prüfen ob ein Gemeinschaftsbetrieb besteht.
Erstellt am 31.01.2017 um 15:30 Uhr von Niemand
Was wäre denn wenn nun festgestellt wird, daß ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt?
Was ändert das an der Situation?
Wir haben hier auch so eine Situation, wobei der BR der GmbH bei der die MA eingestellt werden darauf besteht, dass Sie als extra Betrieb zu sehen sind. Die MA arbeiten bei uns ausschließlich für einen Abteilungsleiter unserer GmbH, wie auch die meisten Kollegen.