Erstellt am 02.08.2008 um 18:58 Uhr von rainer w
@ Achmuth
Ein Kleiner Text, Viele Baustellen.Als erstes gehe ich mal davon aus daß Du Bürotätigkeiten meinst.?!
Wer Entscheidet hier nach Jahren urplötzlich was weniger Anspruchsvolle Jobs sind und was nicht. Hier ist §87 ABS.1 Nr 1 anzuwenden. Desweiteren ist das eine betriebl. Übung und nicht per Direktionsrecht umzuverteilen. Siehe auch stillschweigende Annahme im Sinne des § 151 BGB.
Ein Umsetzung In die Hauptverwaltung wäre eine Versetzung nach § 95 Abs. 3
Desweiteren währen hier Änderungskündigungen notwendig.
Und wenn ihr für das ganze Unternehmen zuständig seit, zu guter letzt auch noch § 87 Abs. 10
Ich hoffe ein kleines Stück geholfen zu haben und viel Erfolg.
Erstellt am 03.08.2008 um 00:56 Uhr von Achmuth
@ rainer w
richtig, mit der administrativen tätigkeit ist eine bürotätigkeit gemeint. der grund weshalb diese seither dezentral organisiert war, war die kundennähe und die persönlichen beziehungen zu unseren kunden ( jeder kunde sollte genau wissen wer sein ansprechpartner ist, dieser ansprechparter sollte anlaufstelle zu jeder frage des kunden zu unserer firma sein, daher die angedeutete komplexität der arbeitsplätze). der grund weshalb diese nun zentralisiert werden sollen sind zum einen vereinheitlichungen der arbeitsabläufe (wobei ich nicht genau beureilen kann warum diese nicht auch dezentral vereinheitlicht werden können sollten) und nach meinem eindruck kosteneinsparungen durch fluktuation.
auf jeden fall danke für die hilfe.
Erstellt am 03.08.2008 um 01:25 Uhr von rainer w
@Achmut
Dies war auch mein Grundgedanke. Veruche deshalb euren BR dafür zu gewinnen. Solltet ihr noch keinen haben hielft Dir bestimmt auch die GEW oder auch ein Rechtsanwalt weiter, denn hier sind durchaus Ansätze zu inividuallrechtlichen Klagen vorhanden.