Arbeitsplatzverlagerung - was tun?
Hallo, unsere GF hat beschlossen dass es eine gute idee wäre einige komplexe administrative arbeitsplätze inhaltlich zu splitten um so weniger anspruchsvolle jobs zu generieren. diese maßnahme hat erst mal keinen einfluß auf die anzahl der arbeitsplätze. aber dann kam der GF noch die idee, dass ca. die hälfte dieser arbeitsplätze aus unseren geschäftsstellen in die unternehmenszentrale verlagert werden können. hierdurch entsteht fluktuation und die neu einzustellenden mitarbeiter können aufgrund der gesunkenen anforderung an die stelle zu niedrigeren konditionen beschäftigt werden. welches mitspracherecht hat an dieser stelle der BR und wo ist dieses verankert?
Community-Antworten (3)
02.08.2008 um 20:58 Uhr
@ Achmuth Ein Kleiner Text, Viele Baustellen.Als erstes gehe ich mal davon aus daß Du Bürotätigkeiten meinst.?! Wer Entscheidet hier nach Jahren urplötzlich was weniger Anspruchsvolle Jobs sind und was nicht. Hier ist §87 ABS.1 Nr 1 anzuwenden. Desweiteren ist das eine betriebl. Übung und nicht per Direktionsrecht umzuverteilen. Siehe auch stillschweigende Annahme im Sinne des § 151 BGB. Ein Umsetzung In die Hauptverwaltung wäre eine Versetzung nach § 95 Abs. 3 Desweiteren währen hier Änderungskündigungen notwendig. Und wenn ihr für das ganze Unternehmen zuständig seit, zu guter letzt auch noch § 87 Abs. 10 Ich hoffe ein kleines Stück geholfen zu haben und viel Erfolg.
03.08.2008 um 02:56 Uhr
@ rainer w richtig, mit der administrativen tätigkeit ist eine bürotätigkeit gemeint. der grund weshalb diese seither dezentral organisiert war, war die kundennähe und die persönlichen beziehungen zu unseren kunden ( jeder kunde sollte genau wissen wer sein ansprechpartner ist, dieser ansprechparter sollte anlaufstelle zu jeder frage des kunden zu unserer firma sein, daher die angedeutete komplexität der arbeitsplätze). der grund weshalb diese nun zentralisiert werden sollen sind zum einen vereinheitlichungen der arbeitsabläufe (wobei ich nicht genau beureilen kann warum diese nicht auch dezentral vereinheitlicht werden können sollten) und nach meinem eindruck kosteneinsparungen durch fluktuation. auf jeden fall danke für die hilfe.
03.08.2008 um 03:25 Uhr
@Achmut Dies war auch mein Grundgedanke. Veruche deshalb euren BR dafür zu gewinnen. Solltet ihr noch keinen haben hielft Dir bestimmt auch die GEW oder auch ein Rechtsanwalt weiter, denn hier sind durchaus Ansätze zu inividuallrechtlichen Klagen vorhanden.
Verwandte Themen
Arbeitsplatzverlagerung
ÄlterGuten Tag, ich habe folgende Frage: die Abteilung einer Kollegin soll in eine andere Stadt (Entfernung: 20 km) versetzt werden. Alle Kollegen sind einverstanden, nur sie nicht (aus privaten Gründen
Ausbeutung von Azubis
ÄlterWie kann man diesen Azubis helfen? Die Frage ist - es sind eigentlich mehrere Fragen: Welche Möglichkeiten haben Azubis über 18 Jahre, in einem kleinen Betrieb ohne BR, von denen regelmäßig verl
Was tun, wenn keine Probleme vorliegen - Was sollen wir als JAV tun, wenn uns keiner seine Probleme/Wünsche/Anträge mitteilt?
ÄlterSind als 3er-JAV seit ca. einem halben Jahr im Amt. Vorher gab's bei uns noch keine. Bisher hatten wir so gut wie nichts zu tun. Zu den Neueinstellungen für die Azubis 2008 haben wir unser ok gegeben
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac