Hallo,
unsere GF hat beschlossen dass es eine gute idee wäre einige komplexe administrative arbeitsplätze inhaltlich zu splitten um so weniger anspruchsvolle jobs zu generieren. diese maßnahme hat erst mal keinen einfluß auf die anzahl der arbeitsplätze. aber dann kam der GF noch die idee, dass ca. die hälfte dieser arbeitsplätze aus unseren geschäftsstellen in die unternehmenszentrale verlagert werden können. hierdurch entsteht fluktuation und die neu einzustellenden mitarbeiter können aufgrund der gesunkenen anforderung an die stelle zu niedrigeren konditionen beschäftigt werden. welches mitspracherecht hat an dieser stelle der BR und wo ist dieses verankert?