Hallo zusammen :-)

Wir haben eine uralte Betriebsvereinbarung vor einigen Monaten gekündigt. Jetzt wird diese BV weiterhin auch für neue Mitarbeiter angewandt (was für die MA ungünstig ist, das ist auch der Grund, weshalb wir die BV gekündigt haben).

Unserer Meinung nach, ist das nicht zulässig, da die Mitarbeiter erst zum Unternehmen kamen, als diese BV schon gekündigt war. Die BV hat eine Nachwirkung.

Wer hat Recht?

Bin erst jetzt ins Gremium nachgerutscht, war nur immer sporadisch da, weil ich nur Nachrücker war.

Liebe Grüße

StockundHut