W.A.F. LogoSeminare

BV neue Arbeitsanwendung

B
Buergel
Nov 2016 bearbeitet

Die Geschäftsleitung hat vor einigen Monaten den BR über eine neue Anwendung informiert. Diese Anwendung ist bereits in Betrieb. Der BR wurde jedoch nicht darüber informiert, dass mit dieser Anwendung jeder MA auf seine Leistung kontrolliert werden kann (wird). Jetzt wünscht die GL dass eine BV abgeschlossen wird. Die BV welcher der BR vorschlagen hat wurde abgelehnt. FRAGE: Können wir als BR trotztdem noch eine Einigungsstelle ansprechen? Oder ist es hierfür zu spät?

92302

Community-Antworten (2)

A
Angie

11.04.2011 um 15:45 Uhr

Hallo Buergel, ihr seit nach § 87 Abs. 1 P. 6 BetrVG in der MB. Kommt eine Einigung über eine BV nicht zustande so entscheidet die Einigungsstelle § 87 Abs. 2 BetrVG.

LG Angie

W
wahlvst

11.04.2011 um 18:07 Uhr

Angie, NEIN!!!!

Von § 87 Abs1 Nr. 1 BetrVG nicht umfasst und daher mitbestimmungsfrei sind dagegen individuelle Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Maßnahmen, die nicht die Arbeitspflicht des einzelnen konkretisieren, sondern die dazu dienen, das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer zu koordinieren, der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegen. http://www.dashoefer.de/html/download/ED-BETRIEB_Probe.pdf?wa=DAS

Ihre Antwort