Erstellt am 11.04.2011 um 13:45 Uhr von Angie
Hallo Buergel,
ihr seit nach § 87 Abs. 1 P. 6 BetrVG in der MB. Kommt eine Einigung über eine BV nicht zustande so entscheidet die Einigungsstelle § 87 Abs. 2 BetrVG.
LG
Angie
Erstellt am 11.04.2011 um 16:07 Uhr von wahlvst
Angie, NEIN!!!!
Von § 87 Abs1 Nr. 1 BetrVG nicht umfasst und daher mitbestimmungsfrei sind
dagegen individuelle Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Maßnahmen, die nicht die
Arbeitspflicht des einzelnen konkretisieren, sondern die dazu dienen, das sonstige
Verhalten der Arbeitnehmer zu koordinieren, der Mitbestimmung nach § 87 Abs.
1 Nr. 1 BetrVG unterliegen.
http://www.dashoefer.de/html/download/ED-BETRIEB_Probe.pdf?wa=DAS