Erstellt am 29.01.2017 um 12:45 Uhr von Ernsthaft
Bei Personenwahl (eine Liste) soviel wie BRM zu wählen sind.
Bei Verhältniswahl (mehr als eine Liste) nur eine für die Vorschlagsliste seiner Wahl.
Erstellt am 29.01.2017 um 12:46 Uhr von Challenger
Tach auch,
bei einer Liste hat der Wähler so viele Stimmen wie BR-Mitglieder zu wählen sind,
d.h. bei 5 BR-Mitgliedern 5 Stimmen. Wenn aber mehr als eine Liste zur Wahl steht,
dann hat jeder Wähler nur eine Stimme.
Erstellt am 29.01.2017 um 12:48 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an.
Nämlich ob es eine Personenwahl ist: Dann hat der Wähler so viele Stimmen wie BRs zu wählen sind (im vereinfachtem Wahlverfahren vorgeschrieben) -
oder ob es eine Verhältnis- bzw. Listenwahl wird: Dann hat der Wähler nur eine Stimme, um eine der zur Wahl stehenden Listen zu wählen.
Es kommt also darauf an, welches Wahlverfahren bei Euch durchgeführt wird.
Erstellt am 29.01.2017 um 12:54 Uhr von Pulheim
Vielen Dank das hilft mir schon mal weiter.