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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl Vorschlagliste nachträglich geändert

O
osculummortem
Apr 2022 bearbeitet

Wir haben demnächst Betriebsratswahl, ich bin im Wahlvorstand.

Auf einer Vorschlagsliste stehen 8 Kandidaten. Es wurden schon ausreichend Unterstützer Unterschriften geleistet. Auf der Vorschlagliste sind jetzt noch 2 Kandidaten dazugekommen.

  1. Frage Reicht es, wenn der Listenführer die schon vorhandenen Unterstützer nochmal anspricht und ihre Zustimmung einholt und reicht das mündlich oder muss es schriftlich erfolgen?

Oder

  1. Frage Kann der Listenführer zusätzlich, nach jetzt erfolgtem Abschluss der Vorschlagliste nochmal die benötigte Anzahl an neuen Unterstützer unter die schon vorhandenen Unterstützer unterschreiben lassen?

Wir hatten dieses Jahr schon eine gescheiterte Betriebsratswahl und möchten als Wahlvorstand jetzt nochmal auf Nummer sicher gehen. Die besagte Liste ist ja bisher durch die nachträgliche Einfügung von Vorschlägen ungültig zu erklären und der Listenführer möchte das natürlich vermeiden. Aus den Nachschlagewerken die wir haben werden wir nicht wirklich schlau. Vielleicht habt ihr sogar Paragraphen dazu.

Vielen Dank

90602

Community-Antworten (2)

C
celestro

30.04.2022 um 15:08 Uhr

zu 1.) es würde mündlich reichen. Aber um es zu beweisen wäre schriftlich natürlich besser

zu 2.) das würde auch gehen. Aber dann könnte man die Liste auch gleich einfach neu ausdrücken und hat alles sauber

C
Catweazle

30.04.2022 um 18:34 Uhr

Die Liste für ungültig erklären kann aber nur das Arbeitsgericht.

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