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Zugriff auf eMail-Postfach scheidender Mitarbeiter - Sache des Datenschutzes, um die sich der BR kümmern muss?

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klausf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, zur Zeit verlassen wg betriebsbedingter Kündigungen etliche Mitarbeiter die Firma. Nun ist es so, dass jeder MA i.d.R. auf dem Firmen-eMail-Postfach neben arbeitsbezogenem Schriftverkehr auch private eMails erhält. Allerdings wird es in unserer Firma so gehandhabt, dass nach dem Ausscheiden eines MA dessen Vorgesetzter die Einsicht in das eMail-Postfach erhält (und somit auch die Privat-Korrespondenz lesen kann). Sollte der BR fordern, dass bei Ausscheiden eines MA dessen eMail-Postfach gesperrt wird, und zwar so, dass bei jeder eintreffenden eMail ein Rückmeldung ergeht, der MA sei nicht mehr erreichbar und man möge sich doch an ....... wenden? Damit wäre gewährleistet, dass a) Geschäftskunden ein Ansprechpartner genannt wird, b) private Absender zukünftig eMails an diese Adresse unterlassen. Meiner Meinung nach eine Sache des Datenschutzes, um die sich der BR kümmern muss - oder sehe ich das falsch?

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

13.07.2007 um 16:28 Uhr

klausf, da es ja anscheinend erlaubt ist, private Mails zu empfangen, betrifft diese Sache nicht nur den Arbeitsinhalt, sondern die Ordnung im Betrieb, die unter das MBR des § 87 BetrVG fällt.

K
Konrad

13.07.2007 um 16:33 Uhr

Gibt es dazu eine BV –Regelung ? Gibt es ein schriftliches Verbot von privaten Emails?

Wenn der AG die private Email Nutzung erlaubt oder duldet, unterliegt dies dem Teledienstdatenschutzgesetz. Niemand außer dem Empfänger selbst ist berechtigt die „gemischten Daten“ auszulesen. Dein Vorschlag ist eine gute und korrekte Lösung.

DAH
Der alte Heini

14.07.2007 um 13:03 Uhr

Wenn die privat Nutzung verboten wurde, so darf der AG davon ausgehen, dass alle ein- und ausgehende E-Mails dienstlicher Natur sind und muss das Briefgeheimnis nicht beachten. Dieses gilt aber NICHT, wenn sich aus der Empfängeradresse oder dem Betreff eindeutig ergibt, dass es sich um eine private Nachricht handelt. Diese unterliegen dann auch dem Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis.

B
Bergmann

14.07.2007 um 22:40 Uhr

Ich kann den scheidenden Mitarbeiter nur raten löschen, löschen, löschen und alle betreffenden E-Mail Teilnehmern mein Ende mitteilen, mit der Bitte den Verkehr einzustellen !!!!

K
klausf

16.07.2007 um 15:17 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Anregungen. Der Empfang privater eMails auf dem firmeninternen Account ist bei uns nicht verboten. Werde also zum Einen den ausscheidenden MA den Rat von Bergmann ans Herz legen und zum Anderen eine BV (wie eingangs erwähnt) mit dem AG schließen.

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