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Mitbestimmung per Email?

M
MarvinW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei der Mitbestimmung einer Neueinstellung, wird der BR per Email gefragt, ob Person A eingestellt werden darf. (Unterlagen liegen vor)

Die Mitglieder des BR, stimmen dann intern per Email ab und der Vorsitzende mailt dann die Zustimmung.

Meine Frage, ist die Abstimmung per Email so ok?

Gruß

1.54304

Community-Antworten (4)

U
Ulrik

16.09.2010 um 16:08 Uhr

Hi Marvin,

nein, die Abstimmung ist so nicht ok. Ein Beschluß im Umlaufverfahren ist nicht zulässig. Ihr müßt schon alle persönlich zusammenkommen, eigenhändig die Anwesenheitsliste unterschreiben und abstimmen. Wie der Vorsitzende dann den AG informiert, bleibt ihm überlassen. Am besten nachweisbar, von daher ist per Mail (schriftlich) ok.

LG

S
sonnenschirm

16.09.2010 um 19:22 Uhr

Hallo Marvin,

auch Telefonkonferenzen sind nicht zulässig.

Ihr solltet unbedingt einen Beschluss fassen über Schulungen für euch.

lg

P
pfeilenbogen

16.09.2010 um 21:21 Uhr

MarvinW

Also, alles ungültige Bschlüsse, somit Nichtig.

Fazit: Grobe Pflichtverletzung der BR, also § 23 BetrVG. 3 Wahlberechtigte könnten somit bei ArbG die Amtenthebung des BR beantragen und kämen wohlmöglich auch damit durch. Folge KEIN BR mehr ab Beschluss. Dann auch keinen nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz für die BRM ab Beschluss

L
Lotte

16.09.2010 um 22:37 Uhr

Hallo pfeilenbogen, so wird man schon nach einer Frage im Forum ruckzuck aus dem Amt enthoben. Du richtest ja sehr schnell.

Und woher willst Du wissen, dass der Betrieb nur 12 MA hat oder wie kommst Du auf "3 Wahlberechtigte könnten somit bei ArbG die Amtenthebung des BR beantragen"?

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