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Anhörung in Probezeit

B
brverdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR räte,

wie ist das mit der 102 gemeint,gilt das auch in der Probezeit und wie funktioniert das eigentlich.Wann muss er wie angehört werden ? Muss er von seiner Kündigung wissen ?Soll sie/er den BR anrufen oder soll der BR den MA selbst ansprechen.

In der Probezeit braucht doch der AG keinen Grund anzugebeben.

Bei uns hat der BR die Kündigung des Betroffenen vorgelesen ,es worden mehrere Tätigkeiten vorgelesen ,wovo ich persönlich nur eine kannte und die war schon aus meiner sicht völlig ungeeignet für ihn ,weil es dazu Computerkenntnis braucht .Zu den anderen Arbeitsplätzen weis ich nichts. Mit einen einzigen kam sie/er klar ,ledglich der Chef hat wohl eine andere Auffassung.Einstimmig zugestimmt.

Vielen lieben Dank im vorraus.

1.40203

Community-Antworten (3)

Z
Zappelmann

27.01.2017 um 17:24 Uhr

Einstimmig zugestimmt.

Was heißt das? Wozu habt ihr zugestimmt? Einer Kündigung?

C
celestro

27.01.2017 um 17:58 Uhr

https:www.hensche.de/Anhoerung_Betriebsrat_Kuendigung_Probezeit_Anhoerung_des_Betriebsrats_bei_Wartezeitkuendigung_BAG_6AZR121-12.html

sollte nach dem Lesen des Links noch Fragen bestehen, bitte nicht so ein Kauderwelch wie im Eingangsposting. Da wird ja keine Seele schlau draus.

G
gironimo

27.01.2017 um 18:07 Uhr

Was meinst Du mit "wie ist das gemeint ". Der § 102 BetrVG ist doch eindeutig. Der BR IST VOR JEDER Kündigung zu hören. Also auch in der Probezeit.

Und was heißt einstimmig zugestimmt. Wie kannst Du zu etwas ja sagen, wenn du selbst die Sache gar nicht recht abschätzen kannst.

Ich empfehle dir dringend (nicht nur qualifiziertes Halbwissen aus dem Netz zu fischen, sondern) sich schulen zu lassen. Die Kollegen, deren Interessen du vertreten sollst, haben es verdient.

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