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Mitarbeiterumfrage

L
Li
Sep 2023 bearbeitet

Darf der Betriebsrat eine Mitarbeiterumfrage zwecks Zufriedenheit durchführen

31705

Community-Antworten (5)

G
GabrielBischoff

27.09.2023 um 17:40 Uhr

ja........

C
celestro

27.09.2023 um 23:54 Uhr

Hast Du bitte mal eine Quelle für diese Aussage? Danke!

C
celestro

28.09.2023 um 11:26 Uhr

Danke vielmals!

R
RudiRadeberger

28.09.2023 um 16:05 Uhr

ja

"Voraussetzung ist, dass sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten und die gewählte Art der Informationsbeschaffung oder des Informationsaustausches nicht zu Eingriffen in die Arbeitgebersphäre, zu Störungen des Betriebsablaufs oder des Betriebsfriedens führt (BAG v. 8.2.1977 - 1 ABR 82/74). Unzulässig sind Umfragen, die von vornherein eine bestimmte Antwort nahe legen oder durch verletzende Fragestellungen unnötig in die Persönlichkeitssphäre anderer Mitarbeiter eingreifen." ifb

Also Suggestivfragen vermeiden.

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