Mitarbeiterumfrage
Darf der Betriebsrat eine Mitarbeiterumfrage zwecks Zufriedenheit durchführen
Community-Antworten (5)
27.09.2023 um 17:40 Uhr
ja........
27.09.2023 um 23:54 Uhr
Hast Du bitte mal eine Quelle für diese Aussage? Danke!
28.09.2023 um 08:36 Uhr
28.09.2023 um 11:26 Uhr
Danke vielmals!
28.09.2023 um 16:05 Uhr
ja
"Voraussetzung ist, dass sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten und die gewählte Art der Informationsbeschaffung oder des Informationsaustausches nicht zu Eingriffen in die Arbeitgebersphäre, zu Störungen des Betriebsablaufs oder des Betriebsfriedens führt (BAG v. 8.2.1977 - 1 ABR 82/74). Unzulässig sind Umfragen, die von vornherein eine bestimmte Antwort nahe legen oder durch verletzende Fragestellungen unnötig in die Persönlichkeitssphäre anderer Mitarbeiter eingreifen." ifb
Also Suggestivfragen vermeiden.
Verwandte Themen
Mitarbeiterumfrage - Muss der Arbeitgeber hierzu im Vorfeld informiert werden und auch sein OK geben?
Hallo an alle! Wir der Betriebsrat planen eine anonyme Mitarbeiterumfrage anhand eines Fragebogens. Hier soll unter anderem nach der Zufriedenheit der Belegschaft, sowie die Vorgesetzten, die Unter
Mitarbeiterumfrage - auf welcher rechtlichen Grundlage können wir das tun?
Hallo in unserem betrieb ist das klima auf -50 gesunken. die mitarbeiter sind nicht demotoviert sondern völlig gefrustet, da die geschäftsleitung einen bock nach dem anderen abschießt und völlig versa
Kann Mitarbeiterumfrage vom BR durch GL verhindert werden?
Liebe BR-Kollegen, wir möchten eine Mitarbeiterumfrage erstellen, die GL fand die Idee auch erst gut und wir wollten eine gemeinsame Umfrage ausarbeiten. Das Klima hat sich aber in letzter Zeit deutl
Auswertung einer Mitarbeiterumfrage
In unserem Unternehmen wurde eine Mitarbeiterumfrage vom Arbeitgeber durchgeführt, bei der wir auch im Vorfeld involviert waren. Die Auswertung halten wir aber für fragwürdig, da die Einzelergebnisse
Mitarbeiterumfrage durch einen Ausschuss des Betriebsrates zulässig?
Hallo, ein Ausschuss unseres Betriebsrates möchte gerne eine anonyme Mitarbeiterumfrage durchführen. Diese dient der Überprüfung ob eine bestimmte Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Vom BR Gremiu